Friedrich Thein

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Kaplan Friedrich Thein (1909-1978) bei seiner Priesterweihe am 17. März 1934 mit zwei sog. Primizbräutchen.

Friedrich Thein (* 16. Februar 1909 in Steinsfeld bei Haßfurt; † 25. Januar 1978 in Mechenried) war ein katholischer Geistlicher.

Leben und Wirken

Im Alter von 25 Jahren wurde Friedrich Thein am 17. März 1934 von Bischof Matthias Ehrenfried zum Priester geweiht. Seine erste Kaplanstelle trat er am 1. April 1934 in Wermerichshausen an. Am 16. November 1934 wechselte er als Kaplan nach Rimpar. Zwei Jahre später, am 15. Oktober 1936, trat er die Stelle des Kaplans von St. Josef im Würzburger Stadtteil Grombühl an. Am 16. September 1938 wechselte er in die Krankenhausseelsorge des Würzburger Juliusspitals. Das Ende des Zweiten Weltkrieges erlebte Friedrich Thein in Bildhausen, wo er seit dem 1. Januar 1940 als Spiritual wirkte. Einmal noch wechselte er seine Wirkungsstätte: Am 19. Januar 1949 wurde er als Pfarrer von Mechenried bestellt. Von 1964 bis 1968 bekleidete er zugleich das Amt des Dekans des Dekanats Haßfurt. Zum Jahreswechsel 1969/1970 wurde er zum Ehrenbürger der Gemeinde Mechenried ernannt, wo er am 25. Januar 1978 im Alter von 68 Jahren verstarb.

Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus

Friedrich Thein zählt zu den Priestern des Bistums Würzburg, die während der Zeit des Nationalsozialismus vielfach in Konflikt mit den Partei-, Polizei- und Regierungsstellen gerieten und sich auch vor Gericht verantworten mussten. Nur 16 Tage nach seiner Priesterweihe, am 2. April 1935, wurde er für einen Tag in Schutzhaft genommen, weil er in der Rimparer Pfarrkirche St. Peter und Paul während der Predigt u.a. gewarnt hatte: „Es ist Gift, was jetzt durch die Zeitungen, Bücher, ja sogar durch den Rundfunk in das Volk gespritzt wird, und das von Männern, vor denen heute Millionen auf den Knien liegen.“ Seine Predigten erregten vielfach Anstoß bei den Funktionsträgern der NSDAP und des NS-Staatsapparats. Trotz angestrengter Gerichtsverfahren und staatspolizeilicher Verwarnungen betonte Thein, „daß man ihn nicht mundtot machen könne“. Wegen zweier kritischer Predigten vom August 1935, in denen Kaplan Thein die um sich greifende „Christenverfolgung“ und „Entchristlichung“ anprangerte und die nationalsozialistische Jugenderziehung angriff, strengten die NSDAP-Ortsgruppe Rimpar, die Kreisleitung Würzburg, die Gauleitung Mainfranken, das Würzburger Bezirksamt, die Gendarmerie Rimpar, die Geheime Staatspolizei Würzburg und die Bayerische Politische Polizei München gegen ihn einen Prozess vor dem Sondergericht Bamberg an. Das verurteilte ihn „wegen Vergehens gegen das Heimtückegesetz“ in Tateinheit mit „einem Vergehen des Kanzelmißbrauchs“ am 6. Juli 1936 zu einer fünfmonatigen Gefängnisstrafe. Die Strafe musste Thein nicht verbüßen, da sie unter die Führeramnestie vom 30. April 1938 fiel, die Hitler aus Anlass der „Rückkehr Österreichs in das Reich“ verfügt hatte. Auch mit seinem Wechsel als Kaplan nach St. Josef im Würzburger Stadtteil Grombühl rissen die Klagen der nationalsozialistischen Partei- und Polizeistellen nicht ab: Weil er die Katholischen Jungmänner zu einer religiösen Veranstaltung eingeladen hatte, wurde er der verbotenen Herstellung und Vervielfältigung eines Flugblatts beschuldigt. Wegen einer verbotenen Sammlung außerhalb der Kirche zum Weltmissionssonntag wurde er zu einer Geldstrafe von 150 Reichsmark verurteilt. Anstoß wurde weiterhin an seinen kritischen Predigten und seinem Religionsunterricht genommen, sodass ihm Regierungspräsident Otto Hellmuth per Eilverfügung am 13. Juni 1938 die Erlaubnis zur Erteilung des schulischen Religionsunterrichts entzog. Ein politisches Gutachten der Geheimen Staatspolizei Würzburg aus dem Jahr 1938 kommt zu dem Schluss: „Thein ist sich der Wirkung seiner Worte auf seine Zuhörer – Schulkinder oder Erwachsene – stets bewußt. Er gehört zu jenen Geistlichen, die infolge ihrer fanatischen Einstellung bei jeder sich bietenden Gelegenheit dem Nationalsozialismus gegenüber eine verständnislose, ja feindliche Haltung einnehmen.“

Letzte Ruhestätte

Pfarrer Friedrich Thein wurde auf dem Friedhof von Mechenried beigesetzt.

Quellen und Literatur

  • Staatsarchiv Würzburg, Gestapoakten, Nr. 15906.
  • Tobias Haaf: „Der Angeklagte gehört offenbar zu den politisierenden Geistlichen“. Die Verurteilung des Rimparer Kaplans Friedrich Thein durch das Sondergericht Bamberg 1936. Eine Quellenedition. In: Würzburger Diözesangeschichtsblätter 70 (2008), S. 261–283.

Weblinks

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