Johann Friedrich zu Castell-Rüdenhausen
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Johann Friedrich Graf und Herr zu Castell-Rüdenhausen (* 6. Februar 1675 in Rüdenhausen; † 23. Juni 1749 ebenda) war ab 1681 Herrscher der Grafschaft Castell-Rüdenhausen. Daneben stand er in Diensten der Markgrafschaft Ansbach.
Familiäre Zusammenhänge
Johann Friedrich ist der erstgeborene Sohn des Grafen Philipp Gottfried und seiner Gemahlin Anna Sybilla Florentina.
Leben und Wirken
Nach dem frühen Tod des Vaters im Jahre 1681 wurde dem jungen Grafen und seinen Geschwistern ein Vormund zugeteilt. 1692 kehrte er nach Rüdenhausen zurück und Kaiser Leopold I. erklärte ihn daraufhin für großjährig, so dass er die Herrschaft über seine Grafschaft antreten konnte. Als eine der wichtigsten Amtshandlungen führte er im Jahr 1704 das Erstgeburtsrecht ein und sicherte so, dass die Grafschaft nicht durch neuerliche Teilungen geschwächt würde. Im Jahr 1721 wurde er markgräflich-ansbachischer Landhofmeister und von 1729 bis 1731 hatte er den Vorsitz des fränkischen Grafenkollegiums inne. Vor allem der Wiederaufbau seines Herrschaftsgebiets nach dem Dreißigjährigen Krieg und die Wiederansiedlung der Bevölkerung forderten in den letzten Lebensjahren seine ganze Kraft.
Zeugnisse im Landkreis Würzburg
1747 erhob er sowohl das Dorf Rüdenhausen, wie auch die Gemeinde Obereisenheim zum Marktflecken.
Ehrungen und Auszeichnungen
1732 wurde er zum kaiserlichen Geheimen Rat ernannt.
Siehe auch
Literatur
- Otto Meyer: Das Haus Castell. Landes- und Standesherrschaft im Wandel der Jahrhunderte. In: Otto Meyer, Hellmut Kunstmann (Hrsg.): Castell. Landesherrschaft- Burgen- Standesherrschaft. Castell 1979. S. 9-53.