Johann Dominikus Ganzhorn

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Grabdenkmal für Johann Dominikus Ganzhorn in Neumünster

Johann Dominikus Ganzhorn (* 16. Oktober 1676 in Würzburg; † 3. Juni 1718 ebenda) war Scholaster [1] im Stift Neumünster.

Familiäre Zusammenhänge

Sein Vater war der bischöfliche Rat Dr. Johann Christoph Ganzhorn, seine Mutter Maria Margarethe, geborene Mertloch. Sein Bruder Anton Schweikard Ganzhorn war ebenfalls Kanoniker im Stift Neumünster.

Geistliche Laufbahn

Johann Dominikus Ganzhorn's Tonsur war am 30. Juli 1690. Aufgrund bischöflicher Verleihung erhielt er am 31. August 1690 ein Kanonikat [2], nachdem das Kapitel, da er das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, am 1. April die Präsentation zurückgewiesen hatte. Eine halbe Pfründe wurde ihm am 11. Oktober 1693, die ganze Pfründe am 11. Oktober 1694 zuteil.

Am 13. Dezember 1695 immatrikulierte er sich an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Die niederen Weihen empfing er am 17. März 1696, die Weihe zum Subdiakon am 22. September 1696. 1697/98 begann er an der Universität Würzburg ein Jurastudium. Am 24. September 1699 wurde er für ein halbes Jahr zur Wallfahrt nach Rom (Jubeljahr) beurlaubt, wohin er am 25. Oktober abreiste. Seiner von Rom aus geäußerten Bitte, sein dort begonnenes Studium des kanonischen Rechts 1 ½ Jahre fortsetzen zu dürfen, entsprach das Kapitel am 30. März 1700 und gewährte ihm für die Zeit seiner Abwesenheit die halben Bezüge.

In Rom wurde Johann Dominikus Ganzhorn am 27. März 1700 zum Priester geweiht. Seine Wahl ins Kapitel von Stift Neumünster erfolgte (in absentia) am 19. Mai 1701. Anfang Februar 1702 kehrte er aus Rom zurück und erhielt am 24. Mai 1704 eine Stimme im Kapitel. Am 5. März 1707 wurde er zum Ornatmeister gewählt und am 13. Oktober 1707 als Unterpropst bestätigt, verzichtete er am 2. März 1715 auf das Ornatamt und wurde am 28. Mai 1716 mit Stimmenmehrheit zum Scholaster gewählt.

In seinem Testament vermachte er dem Stift Neumünster 1000 Gulden.

Letzte Ruhestätte

Johann Dominikus Ganzhorn wurde am 6. Juni 1718 in der Stiftkirche Neumünster bestattet und erhielt dort ein Grabdenkmal an der Innenseite der dritten Säule des nördlichen Seitenschiffs.

Siehe auch

Quellen und Literatur

Erläuterungen

  1. Der Scholaster von Neumünster hatte das Besetzungsrecht für die Vikarie 10.000 Märtyrer und führte die Aufsicht über das Schulwesen des Stifts. In der Rangfolge steht er an dritter Stelle nach dem Propst und dem Dechanten, den er im Falle einer Vakanz auch vertritt.
  2. Ein Kanonikat ist das Amt eines Kanonikers oder Chorherrn in einem Domkapitel oder in einem Stiftskapitel, das meist mit einer Pfründe verbunden ist.
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