Anton Schweikard Ganzhorn

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Anton Schweikard Ganzhorn (* 2. Februar 1685 in Würzburg; † 12. September 1757 ebenda) war Kanoniker [1] im Stift Neumünster.

Familiäre Zusammenhänge

Er entstammte einer Würzburger Beamtenfamilie und war der Bruder von Johann Dominikus Ganzhorn.

Geistliche Laufbahn

Durch bischöfliche Verleihung erhielt er am 2. Oktober 1706 ein Kanonikat [2] und zur Bestreitung seines Unterhalts ab 5. November 1709 eine halbe Pfründe. Am 21. Dezember 1709 wurde er zum Subdiakon geweiht, am 5. April 1710 zum Diakon und am 14. Juni 1710 zum Priester. Eine ganze Pfründe wurde ihm am 5. November 1710 zugesprochen.

Da er später in „blödsinnigkeit“ verfiel, wurde er bei der Vorrückung ins Kapitel übergangen. Am 7. März 1748 bestellte das Kapitel Testamentare für den blödsinnigen Ganzhorn.

Siehe auch

Quellen und Literatur

Erläuterungen und Hinweise

  1. Kanoniker, auch Stiftsherren oder Chorherren genannt, sind Kleriker aller Weihestufen zumeist der römisch-katholischen bzw. der anglikanischen Kirche, die als Mitglieder eines Domkapitels oder eines Stiftskapitels an einer Kathedrale, Basilika oder Ordenskirche (Regularkanoniker) an der gemeinsamen Liturgie mitwirken. Unter gemeinsamer Liturgie versteht man die Feier der heiligen Messe und des Stundengebets, zu der alle Priester verpflichtet sind, ob allein oder in Gemeinschaft. Weitere Informationen bei Wikipedia [1].
  2. Ein Kanonikat ist das Amt eines Kanonikers oder Chorherrn in einem Domkapitel oder in einem Stiftskapitel, das meist mit einer Pfründe verbunden ist.
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