Herrschaftsgericht des Grafen von Castell und des Fürsten von Löwenstein-Wertheim Remlingen
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Das Herrschaftsgericht Remlingen war eine Justizbehörde der Grafschaft Castell und des Fürstentums Löwenstein-Wertheim in Remlingen.
Geschichte
Patrimonial- und Herrschaftsgerichte waren ab dem Mittelalter in Deutschland bis Mitte des 19. Jahrhunderts bestehenden gutsherrschaftlichen Gerichte der adeligen Grundherren, die eine eigene, vom Staat unabhängige Rechtspflege, die Grundgerichtsbarkeit, ausübten. Die Gerichte umfassten vielfach nur die niedere Gerichtsbarkeit, also vor allem Eigentums-, Familien-, Erb- und Gutsrechte, Gesindeordnung und teilweise auch niederes Strafrecht, wie Beleidigungen oder Raufereien. Die Blut-, Hals- und peinliche Gerichtsbarkeit verblieb üblicherweise bei höheren Gerichten. Die Herrschaft wurde 1803 durch Bayern mediatisiert. Die herrschaftliche Gerichtsbarkeit im Königreich Bayern sollte nach dem Edikt vom 8. September 1808 eigentlich nur noch die freiwillige Gerichtsbarkeit im Notariatsbereich umfassen.
Remlingen kam 1810 bei Gebietsbereinigungen an das Großherzogtum Würzburg, mit dem es 1814 an das Königreich Bayern zurückfiel. Zuständiges Gericht wurde 1821 das Herrschaftsgericht der Grafen von Castell und der Fürsten von Löwenstein-Wertheim. Bereits kurze Zeit später wurde größeren Adelsgütern wieder erweiterte straf- und zivilrechtliche Kompetenzen zugestanden.
Verwaltungstechnische und judikative Bedeutung
Der Amtmann war oberster Verwaltungschef, Polizeipräsident, Richter, Finanzchef, Kirchenpräsident und Bürgermeister in einer Person und verantwortlich für Remlingen, Urspringen, Billingshausen, Oberaltertheim, Unteraltertheim und Steinbach.
Ende der gräflichen Gerichtsbarkeit
Mit Aufhebung der adeligen Gerichtsbarkeit im Königreich Bayern durch das Gesetz vom 4. Juni 1848 wurden übernahm für zwei Jahre das königlich-bayerische Landgericht Remlingen die Aufgabe als Gerichts- und Polizeibehörde, bevor der Gerichtsbezirk aufgelöst und auf die Landgerichte Rothenfels, Marktheidenfeld und dem Landgericht Würzburg (links des Mains) verteilt wurde.