Landgericht Remlingen
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Das Königlich-Bayerische Landgericht Remlingen war eine regionale Justizbehörde in Bayern.
Verwaltungstechnische und judikative Bedeutung
Landgerichte im Königreich Bayern waren Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in Sachen der Rechtsprechung von den Amtsgerichten abgelöst wurden. Das Remlinger Landgericht war kurzzeitig ein von 1848 bis 1849 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung.
Geschichte
Das am Ort bestehende Herrschaftsgericht des Grafen von Castell und des Fürsten von Löwenstein-Wertheim Remlingen hatte bis zur Aufhebung der adeligen Gerichtsbarkeit im Königreich Bayern am 4. Juni 1848 Bestand. Das Landgericht Remlingen wurde als königliche Gerichts- und Polizeibehörde eingerichtet, aber bereits ein Jahr später wurde der Landgerichtsbezirk aufgelöst und aufgeteilt.
Gerichtsbezirk
Die Gemeinden Remlingen, Urspringen und Billingshausen kamen zum Landgericht Marktheidenfeld, die beiden letzteren später zum Landgericht Rothenfels. Oberaltertheim, Unteraltertheim und Steinbach wurden dem Landgericht Würzburg (links des Mains) zugeschlagen.