Gräflich-Rechter'sches Herrschaftsgericht Sommerhausen
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Das Herrschaftsgericht Sommerhausen war eine Justizbehörde der Grafschaft Limpurg-Speckfeld.
Geschichte
Patrimonial- und Herrschaftsgerichte waren ab dem Mittelalter in Deutschland bis Mitte des 19. Jahrhunderts bestehenden gutsherrschaftlichen Gerichte der adeligen Grundherren, die eine eigene, vom Staat unabhängige Rechtspflege, die Grundgerichtsbarkeit, ausübten. Die Gerichte umfassten vielfach nur die niedere Gerichtsbarkeit, also vor allem Eigentums-, Familien-, Erb- und Gutsrechte, Gesindeordnung und teilweise auch niederes Strafrecht, wie Beleidigungen oder Raufereien. Die Blut-, Hals- und peinliche Gerichtsbarkeit verblieb üblicherweise bei höheren Gerichten. Die Herrschaft wurde 1803 durch Bayern mediatisiert. Die herrschaftliche Gerichtsbarkeit im Königreich Bayern sollte nach dem Edikt vom 8. September 1808 eigentlich nur noch die freiwillige Gerichtsbarkeit im Notariatsbereich umfassen. Sommerhausen kam 1810 bei Gebietsbereinigungen an das Großherzogtum Würzburg, mit dem es 1814 an das Königreich Bayern zurückfiel. Zuständiges Gericht wurde das gräfliche Herrschaftsgericht der Rechteren-Limpurg in Sommerhausen. Bereits am 16. August 1812 wurde größeren Adelsgütern wieder erweiterte straf- und zivilrechtliche Kompetenzen zugestanden. Die Ortsgerichte erhielten 1818 den Namen Patrimonialgericht.
Verwaltungstechnische und judikative Bedeutung
Der limpurgische Amtmann war oberster Verwaltungschef, Polizeipräsident, Richter, Finanzchef, Kirchenpräsident und Bürgermeister in einer Person und verantwortlich für Sommerhausen, Winterhausen, Erlach und Lindelbach.
Ende der gräflichen Gerichtsbarkeit
Mit Aufhebung der adeligen Gerichtsbarkeit im Königreich Bayern durch das Gesetz vom 4. Juni 1848 wurden übernahm für zwei Jahre das königlich-bayerische Landgericht Sommerhausen die Aufgabe als Gerichts- und Polizeibehörde, bevor der Gerichtsbezirk dem Landgericht Ochsenfurt zugeschlagen wurde.