Friedrich III. zu Castell
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Friedrich III. Graf zu Castell († um 1376 in Großlangheim) war von 1349 bis zu seinem Tod Teilherrscher der Grafschaft Castell.
Vorgeschichte
Entscheidendstes Ereignis im 13. Jahrhundert in der Grafschaft Castell war die Linienspaltung der Jahre 1265/1267. Vorausgegangen war ein Streit zwischen den Brüdern Heinrich II. zu Castell und Hermann I. zu Castell. Nach dem Tod der beiden Linienbegründer kamen die Söhne Friedrich, vom Oberschloss, sowie Hermann II. zu Castell, der letzte der Linie Unterschloss, an die Regierung. Friedrich II. zu Castell erweiterte die Lehen, die vom Hochstift Würzburg an die Grafschaft vergeben wurden.
Leben und Wirken
Erstmals genannt wurde Friedrich III. im Jahr 1342. Er war der Sohn von Friedrich II. zu Castell. Friedrich war vor seinem Amtsantritt Domkapitular. Ab 1349 übernahm er, zusammen mit seinem Halbbruder Hermann III. zu Castell, die Regierung über die Grafschaft. Nach dem Tod Hermanns im Jahr 1365 war er Landrichter in Nürnberg. Am 6. April 1367 erkannte er auf Antrag der persönlich vor ihm erschienen Meisterin des Klosters Schäftersheim, Elisabeth von Mergentheim, dass das Kloster im rechtmäßigen Besitz des Gutes zu Liutzenprunn sei.
Siehe auch
Literatur
- Wilhelm Engel: Haus u. Herrschaft Castell in der fränkischen Geschichte. In: Gesellschaft für fränkische Geschichte (Hrsg.): Castell. Beiträge zu Kultur und Geschichte von Haus und Herrschaft. Neujahrsblätter XXIV. Würzburg 1952. S. 1-19
- Otto Meyer: Das Haus Castell. Landes- und Standesherrschaft im Wandel der Jahrhunderte. In: Otto Meyer, Hellmut Kunstmann (Hrsg.): Castell. Landesherrschaft- Burgen- Standesherrschaft. Castell 1979. S. 9-53