Dreimärkerstein Erlach-Kleinochsenfurt-Sommerhausen

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Dreimärkersteine Erlach-Kleinochsenfurt-Sommerhausen: Links der Erlacher Stein Nr. 58 und rechts der Sommerhäuser Stein von 1743 mit der Nr. 60

Der Dreimärkerstein Erlach-Kleinochsenfurt-Sommerhausen steht nahe des Grenzpunktes, an dem die Gemarkungsgrenzen von Erlach, Kleinochsenfurt und Sommerhausen zusammentreffen.

Lage

Der Dreimärkerpunkt befindet sich nahe einer Wegkreuzung am Nordwestrand des Ochsenfurter Forsts.

Beschreibung

Am heutigen Standort stehen zwei Grenzsteine in etwa 1 m Abstand. Der linke Stein zeigt zum Weg hin die Inschrift „E“ und die Nummer 58. Der rechte Stein zeigt das Bartholomäus-Messer als Zeichen für Sommerhausen [1] auf einem kaum auszumachenden Wappenschild. Auf dem Grenzstein von 1743 wurde später noch die Nummer 60 eingraviert. Die Rückseite beider Steine zeigt ein großes „X“ für Ochsenfurt[2] Auf dem Erlacher Stein ist zusätzlich die Zahl 45 zu lesen, wohingegen der Sommerhäuser Stein stark verwittert ist. Die beiden Nummern des Erlacher Steins finden sich auch in der Uraufnahme im BayernAtlas. [3] Auf dem südlich benachbarten Grenzstein mit der Sommerhäuser Nr. 61 und der Kleinochsenfurter Nr. 43 [3] sind die Symbole und Wappen besser erhalten.

Bildergalerie

Geschichte

Früher besaß Sommerhausen eine Exklave [4] zwischen dem Ochsental und dem Ochsenfurter Forst, die beide zur Gemarkung Kleinochsenfurt gehörten (und auch heute noch gehören). Im Norden grenzte die Exklave an Erlacher Gebiet. [5] Dementsprechend gab es zwei zusätzliche Dreimärkerpunkte am Nordrand der Exklave zwischen den beteiligten Gemarkungen. Bei der Flurbereinigung wurde der nördliche Teil des Kleinochsenfurter Ochsentals Sommerhausen zugeschlagen, das dadurch ein zusammenhängendes Gebiet erhielt. [6] Im Gegenzug erhielt Kleinochsenfurt den südlichen Teil der Sommerhäuser Exklave. Damit wurde der östliche Dreimärkerpunkt der Exklave zum heutigen Dreimärkerpunkt am Nordwestrand des Ochsenfurter Forsts. Der westliche Dreimärkerpunkt der Exklave lag etwa 450 m westlich vom heutigen Dreimärkerpunkt nahe des Rappertsmühlbachs südlich des Naturschutzgebiets Zeubelrieder Moor. Etwas südlich davon steht das Flurbereinigungsdenkmal Erlach-Kleinochsenfurt-Sommerhausen. Der ursprüngliche Dreimärkerpunkt befindet sich an der nordwestlichen Ecke des Zeubelrieder Moors. [7] An der Wegkreuzung etwa 1 km nordwestlich vom heutigen Standort befindet sich ein Grenzstein, der aufgrund seiner Form der alte Dreimärkerstein sein könnte. Da der Stein sehr tief liegt, können die Inschriften leider nicht ausgemacht werden.

Bildergalerie

Siehe auch

Quellen

  • Kartenmaterial im BayernAtlas

Einzelnachweise

  1. Spazier- und Wanderwege Sommerhausen: „Wanderweg der Ortsgeschichte“ auf sommerhausen.de
  2. Der Ochsenfurter Forst gehörte 1973 noch zur Gemarkung Ochsenfurt. (Verordnung vom 8. Juni 1973 veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Würzburg Nr. 27 vom 30.7.1973)
  3. 3,0 3,1 Grenzsteine in der Uraufnahme im BayernAtlas
  4. Eine Exklave (von französisch exclavé ‚ausgeschlossen‘ aus lateinisch ex ‚aus‘ und clavis ‚der Schlüssel‘) ist ein Teil eines politischen Gebietes (in diesem Fall einer Gemarkung), das vom Rest des Gebietes (in diesem Fall vom Rest der Gemarkung) durch Grenzen räumlich abgetrennt ist und ausschließlich über fremdes Gebiet (in diesem Fall andere Gemarkungen) zu erreichen ist. Siehe Wikipedia: Exklave
  5. Sommerhäuser Exklave in der Uraufnahme mit Überlagerung der heutigen topographischen Karte im BayernAtlas
  6. Kleinere Verschiebungen gab es auch bei der Erlacher Gemarkung, insbesondere liegt das Naturschutzgebiet Zeubelrieder Moor nun fast vollständig auf Erlacher Gemarkung.
  7. Ursprünglicher Dreimärkerpunkt in der Uraufnahme im BayernAtlas

Kartenausschnitt

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