Bayerischer Verdienstorden

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Bayerischer Verdienstorden

Der Bayerische Verdienstorden wird vom Ministerpräsidenten als „Zeichen ehrender und dankbarer Anerkennung für hervorragende Verdienste um den Freistaat Bayern und das bayerische Volk“ verliehen. Geschaffen wurde er durch das Gesetz über den Bayerischen Verdienstorden vom 11. Juni 1957. Er wird an Männer und Frauen ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit in einer Klasse verliehen. Die Zahl der lebenden Träger ist auf 2000 begrenzt.

Geschichte

Die Tradition der Verdienstorden reicht in Bayern bis Mitte des 18. Jahrhunderts zurück. Als ersten Verdienstorden der Wittelsbacher stiftete der bayerische Kurfürst Karl II. von Bayern 1768 anlässlich seines 25-jährigen Regierungsjubiläums den Orden vom Pfälzer Löwen. Die Zahl der Ordensträger war auf 25 beschränkt.

Zwei Jahre nach der Erhebung zum Königreich ersetzte sein Nachfolger, König Maximilian I. Joseph von Bayern, im Frühjahr 1808 den Orden durch den Verdienstorden der Bayerischen Krone. Mit ihm sollten „Zivilstaatsdiener aller Klassen und um Bayern verdiente Ausländer“ geehrt werden. Wie bei seinem militärischen Gegenstück, dem Militär-Max-Joseph-Orden, war die Verleihung mit der Erhebung in den persönlichen Adel verbunden. Die Zahl der Mitglieder war auf etwa 220 Personen beschränkt.

König Ludwig I. von Bayern schuf 1837 mit dem – ursprünglich im 17. Jahrhundert als Ritterorden gegründeten – Orden zum Hl. Michael einen weiteren Verdienstorden, mit dem In- und Ausländer für „Anhänglichkeit und Vaterlandsliebe“ ausgezeichnet werden konnten. Am 7. Januar 1916 wurde – ohne zahlenmäßige Beschränkung und in hoher Auflage – das König Ludwig-Kreuz gestiftet. Alle drei Orden verliehen die bayerischen Herrscher bis zum Ende des Königreichs Bayern im November 1918.

Im Freistaat Bayern legte die Verfassung von 1946 fest, dass Orden und Ehrenzeichen vom Staat nur nach Maßgabe der Gesetze verliehen werden dürfen (Art. 118 Abs. 5). Einen ersten Entwurf legte der Ministerrat am 21. August 1956 vor, dem der Senat am 12. Oktober 1956 in gutachterlicher Stellungnahme mit kleinen Änderungen zustimmte. Letztlich stimmte der Bayerische Landtag der Vorlage in der Sitzung vom 15. Mai 1957 mit großer Mehrheit zu und das Gesetz über den Bayerischen Verdienstorden trat am 11. Juni 1957 in Kraft.

Auswahl der Ordensträger

Vorschlagsberechtigt sind der Ministerpräsident und für ihre Geschäftsbereiche die Staatsminister. Der Ordensbeirat, bestehend aus dem Präsidenten des Landtags und dem Stellvertreter des Ministerpräsidenten (bis Ende 1999 auch der Präsident des Bayerischen Senats), prüft diese Vorschläge und legt sie mit seiner Empfehlung dem Ministerpräsidenten vor. Er trifft die Entscheidung über die Auszeichnung. Einzig der Ministerpräsident erhält die Auszeichnung automatisch mit seinem Amtsantritt. Freilich trat die Klausel nur zweimal in Kraft, als Hanns Seidel im Oktober 1957 – noch vor der ersten Verleihung – Wilhelm Hoegner nach dessen Rücktritt im Amt folgte. Alle späteren Ministerpräsidenten waren schon vor ihrem Amtsantritt mit dem Bayerischen Verdienstorden ausgezeichnet worden.

Beschreibung

Das Ordenszeichen hat die Form eines Malteserkreuzes, dessen Arme auf Vorder- und Rückseite weiß emailliert und mit einem schmalen blauen Emailrand versehen sind. Das Mittelstück ist ein rundes, golden bordiertes Medaillon, das auf der Vorderseite das Rautenwappen und auf der Rückseite den bayerischen Löwen in Gold auf schwarzem Emailgrund zeigt.

Trageweise

Das Ordenskreuz wird an einem fünfmal gestreiften, gewässerten weiß-blauen Bande um den Hals getragen. Damen tragen den Orden an einer Schleife vom gleichen Bande eine Handbreit unter der linken Schulter. An Stelle des Ordenskreuzes kann eine weiß-blaue Rosette auf der linken oberen Brustseite oder eine Miniatur am Bande mit großer Rosette getragen werden. Alte Miniaturen sind mehrteilig gefertigt. Die Rosette in der Damenausführung ist mit einer Schleife unterlegt. Für Uniformträger steht eine Bandspange in 25 und 40 mm zur Verfügung, für den Zivilanzug weithin eine Anstecknadel mit Band- und Miniaturauflage in den Abmessungen von 12 x 8 mm.

Hersteller

Einziger Hersteller des Ordens ist der traditionsreiche Juwelier Hemmerle GmbH, München. Die Stücke sind aus vergoldetem Silber (925er Sterling) gefertigt und teilweise punziert (925 GH). Besonders frühe Stücke haben im Medaillon der Vorderseite acht blaue Rauten anstatt zehn und einen separat aufgelegten Löwen auf dem rückwärtigen Medaillon. Die Auszeichnung kommt in einem blauen, weiß gefüttertem Etui zur Ausgabe.

Privilegien

Die Beliehenen erhalten bei der Verleihung eine mit dem großen Staatssiegel versehende Verleihungsurkunde in einem weißen bzw. blauen Umschlag. Die Urkundenmappe ist mit einer weiß-blauen Kordel gebunden. Der Verleihungsurkunde sind das Gesetz über den Bayerischen Verdienstorden und der Erlass über das Statut des Ordens beigeheftet. Weiterhin erhalten die Beliehenen einen zeitlich unbegrenzt gültigen Ausweis der sie, zusammen mit einer Begleitperson, zum unentgeltlichen Besuch aller Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und der staatlichen Museen, Sammlungen und Sonderausstellungen, soweit diese der Öffentlichkeit zugänglich sind, sowie zur unentgeltlichen Benutzung der staatlichen Schifffahrt auf dem Ammersee, Königssee, Starnberger See und Tegernsee berechtigt.

Siehe auch

Weblinks

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