Streitbrünnlein (Ochsenfurt)


Das Streitbrünnlein ist eine Quellfassung in der Ochsenfurter Flur.
Standort
Das Brünnlein befindet sich seitlich eines Wirtschaftswegs, ca. 200 m südwestlich der Bundesstraße 13, einen guten Kilometer vom Landturm entfernt an der Gemarkungsgrenze zu Gnodstadt (Ortsteil von Marktbreit).
Geschichte
Johann Baptist Kestler berichtet in der „Beschreibung von Ochsenfurt“ von 1845: „Auch das Brünnlein im Weitfelde war lange der Zankapfel zwischen beiden Gemeinden. [1] Zwar hatte man sich i. J. 1607 über die gemeinsame Unterhaltung und Benutzung des Brünnleins schon verglichen, aber dessen wollte sich der Rath von Ochsenfurt nicht mehr erinnern, sprach i. J. 1736 das Eigenthumsrecht zum Brünnlein ausschlüssig an, mußte aber nachgeben, und i. J. 1739 wieder zum Vergleiche sich einlassen, daß das Brünnlein beiden Ortschaften gemein sein und bleiben solle.“
Früher war bekannt, dass Trinkwasser aus dieser Quelle aus gesundheitlichen Gründen nur vom Markustag (25. April) bis zum Michaelstag (29. September) genossen werden sollte. Es gab u.a. das Gerücht, das lutherische Wasser der protestantischen Gnodstadter Gemarkung würde krank machen.
2002 wurde der Feldbrunnen wieder funktionstüchtig gemacht. [2]
Beschreibung
Die Quelle ist mit Steinquadern gefasst. Der Grünstreifen, in dem sich die Quelle befindet wird durch eine große Linde dominiert, die seit dem 31. Dezember 1938 als Naturdenkmal (ND097) ausgewiesen ist. [3] [4] Der Stammumfang der Sommerlinde wurde 2011 zu 5,4 m bestimmt.
Bilder
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Streitbrünnlein mit Linde
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Linde
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Quellfassung
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Stamm der Linde oberhalb der Quellfassung
Siehe auch
Quellen und Weblinks
- Johann Baptist Kestler: „Beschreibung von Ochsenfurt“, Stahel, 1845
- Kommunale Agenda 21 Ochsenfurt (Hrsg.): Brunnen und Quellen in Ochsenfurt (2009) S. 41. (UB 53/Rp 23,5438)
- Streitbrünnle bei spessartprojekt.de
- Streitbrünnlein in der Uraufnahme im BayernAtlas
- Sommer-Linde 'Streitbrünnlein' auf der Wiese in Ochsenfurt bei monumentaltrees.com
Anmerkungen und Einzelnachweise
- ↑ Die Geschichte deutet darauf hin, dass mit dem „Brünnlein im Weitfelde“ das Streitbrünnlein gemeint ist, das zudem die einzige Quelle an der Gemarkungsgrenze zwischen Ochsenfurt und Gnodstadt ist.
- ↑ Main-Post: „Blick in den Süden: Streitbrünnlein kann wieder ungehindert fließen“ (6. Dezember 2002)
- ↑ Verordnung des Landkreises Ochsenfurt vom 31. Dezember 1938, S. 120
- ↑ Amtsblatt des Landkreises Ochsenfurt vom 1. April 1965, S. 43
