Ludwig IV. der Bayer
Dies ist die bestätigte sowie die neueste Version dieser Seite.
Ludwig IV. der Bayer (* Ende 1281/Anfang 1282 in München; † 11. Oktober 1347 in Puch) war Herzog von Oberbayern und ab 1328 römisch-deutscher Kaiser.
Leben und Wirken
Nach dem Tod des Vaters wurde Ludwig am habsburgischen Hof zusammen mit den Söhnen seines Onkels Albrecht erzogen, geriet aber bald in Konflikt mit seinem Bruder Rudolf, der 1294 die Regierung in den oberbayerisch-pfälzischen Landen allein angetreten hatte und sich nicht gewillt zeigte, ihm ein Mitspracherecht einzuräumen. Nach dem Tod von Kaiser Heinrich VII. am 24. August 1313 waren sowohl Herzog Friedrich von Österreich, der Sohn von König Albrecht I. von Österreich, als auch König Johann von Böhmen, der Sohn des verstorbenen Kaisers, als Bewerber um die römische Königskrone aufgetreten.
Deutscher Kaiser
Im Jahr 1314 bestieg mit Kaiser Ludwig IV. der erste Wittelsbacher den Kaiserthron. Erst nach der Schlacht bei Mühldorf im Jahre 1322 konnte Ludwig den Alleinanspruch auf den Titel durchsetzen. Papst Johannes XXII., der aus eigenen machtpolitischen Bestrebungen kein Interesse an einem starken Kaisertum hatte, versagte Ludwig die Anerkennung und überzog ihn mit Ketzerprozessen. Daraufhin ließ sich Ludwig im Jahr 1328 vom römischen Stadtvolk zum Kaiser des Heiligen Römischen Reiches wählen und setzte seinerseits den Franziskanermönch Pietro Rainalducci als Gegenpapst Nikolaus V. ein. 1328 und 1332 hat der Augustiner-Eremit Hermann von Schildesche in den Streit zwischen Ludwig und der päpstlichen Kurie eingegriffen.
Ludwigs Erbe
Ludwig stieß bedeutsame Reformen an, stärkte das bayerische Herzogtum und führte einen jahrzehntelangen Konflikt mit dem Papsttum in Avignon. Ein bleibendes Verdienst erwarb sich Ludwig dadurch, dass er die Flüchtlinge aus dem Franziskanerorden an seinem Hof aufnahm und damit Gelehrten Schutz vor dem Zugriff der Amtskirche bot.
Zeugnisse im Landkreis Würzburg
- 1323 hat er dem Dorf Neubrunn das Stadtrecht verliehen.
- 1325 verleiht er Aub das Marktrecht.
- 1336 gewährt er Röttingen gewisse Stadtrechte.