Konrad Braun
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Prof. Dr. Konrad Braun (* 1491 in Kirchheim am Neckar; † nach 20. Juni 1563 in München) war Jurist und Kanzler im Bischöflichen Ordinariat.
Leben und Wirken
Georg Farner wird am 19. Oktober 1510 an der Universität Tübingen immatrikuliert und studiert Theologie und Jura. 1521 wird er als Doktor beider Rechte promoviert. Er erhält 1522 eine Professur in Tübingen. 1526 verzichtet er auf das Lehramt und wird zunächst auf zwei Jahre Würzburger Rat. Diese Stellung wird um weitere drei Jahre verlängert. 1529 wird er Rat und Diener für weitere fünf Jahre. Nach zwei Jahren in Speyer wird er am 17. Mai 1535 Kanzler im Bischöflichen Ordinariat. In Würzburg wurden insbesondere seine juristischen Fähigkeiten geschätzt. Im Herbst 1536 scheidet er aus dem Amt aus, um ans Reichkammergericht nach Speyer zu wechseln. Sein Nachfolger in Würzburg wird Georg Farner. 1542 tritt er in die Dienste von Herzog Ludwig von Bayern, als Leiter der Rentämter in Straubing, dann in Landshut. Danach tritt er in den geistlichen Stand ein und wird Domherr in Freising. 1551 wechselt er als Rat und Kanzler des Bischofs von Augsburg nach Dillingen/Donau und nimmt an mehreren Reichstagen teil. 1563 wird er nach einer zwischenzeitlichen Erblindung von Kaiser Ferdinand I. nach Innsbruck berufen, um als Schriftführer einer Theologenkommission das Konzil von Trient vorzubereiten. Auf der Rückreise stirbt er in München.
Siehe auch
Quellen
- Heinzjürgen M. Reuschling: Die Regierung des Hochstifts Würzburg 1495-1642, Echter Verlag, Würzburg, 1984, ISBN: 3-429-00804-2, S. 203 ff.