Heinrich V.
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Heinrich V. (* um 1084; † 23. Mai 1125 in Utrecht) war ab 1098 Mitkönig seines Vaters Heinrich IV., ab 1106 römisch-deutscher König und von 1111 bis 1125 römisch-deutscher Kaiser.
Leben und Wirken
Heinrich zwang seinen Vater am 31. Dezember 1105 zur Abdankung. Das Jahr 1111 gilt als Wendepunkt seiner Königsherrschaft. Kurz vor seiner Kaiserkrönung versuchte Heinrich vergeblich, den Bischöfen ihre Regalien zu entziehen. Um zumindest das Investiturrecht, also die Amtseinsetzung Geistlicher, zu bewahren, nahm er Papst Paschalis II. gefangen und erzwang seine Kaiserkrönung. Danach wandte sich der König von einer gemeinsamen Herrschaft mit den Fürsten ab um zu den früheren autokratischen Herrschaftsformen der Salier zurückzukehren. Die Fürsten jedoch übernahmen die Verantwortung für den Reichsfrieden und zwangen Heinrich im Würzburger Fürstenspruch von 1121 zum Ausgleich mit dem Papsttum, der zum Wormser Konkordat führte, mit dem 1122 der Investiturstreit endete. Da die Ehe ohne männlichen Nachkommen blieb, war Heinrich V. der letzte Kaiser aus dem Geschlecht der Salier.
Zeugnisse im Hochstift Würzburg
Nach Auseinandersetzungen mit Heinrich V. strafte dieser den Würzburger Bischof Erlung, indem er ihm 1116 die herzogliche Gewalt entzog und seinen Neffen Konrad III. zum Herzog von Ostfranken ernannte.