Würzburger Fürstenspruch

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Der Würzburger Fürstenspruch zwang im Jahr 1121 Kaiser Heinrich V. im Investiturstreit zur Versöhnung mit dem Papst in Rom.

Investiturstreit

Schon im fränkischen Reich des frühen Mittelalters besaßen die fränkischen Könige das Recht auf Einsetzung der Bischöfe.

1046 unterstützten Kaiser Heinrich III. und Papst Clemens II. eine Reformbewegung in der katholischen Kirche. Diese sah im Kauf oder Verkauf kirchlicher Ämter, Pfründen, Sakramente, Reliquien oder ähnlichem – das Grundübel der Zeit. Einerseits wandte sich diese Praxis stark gegen biblische Interpretationen und andererseits ergäbe sich durch deren Abschaffung eine engere Bindung an Rom. Auf vielen Synoden wurde gefordert, dass Kleriker auf keinen Fall von Laien Kirchenstellen annehmen sollten, weder für Geld, noch geschenkt. Das Hauptaugenmerk lag dabei auf der Abschaffung von Abhängigkeiten zwischen Laien und Klerikern.

So wurde der Investiturstreit der Höhepunkt eines politischen Konfliktes im mittelalterlichen Europa zwischen geistlicher und weltlicher Macht, um die Amtseinsetzung von Geistlichen (Investitur) durch die weltliche Macht.

Um dieses Recht zu bewahren, nahm Heinrich V. Papst Paschalis II. gefangen und erzwang von ihm seine Kaiserkrönung. Danach wandte sich der König von einer gemeinsamen Herrschaft mit den Fürsten ab um zu den früheren autokratischen Herrschaftsformen der Salier zurückzukehren.

Ende des Investiturstreits

Die Fürsten jedoch übernahmen die Verantwortung für den Reichsfrieden und zwangen Heinrich V. im Würzburger Fürstenspruch zum Ausgleich mit dem Papsttum. Dieser führte zum Wormser Konkordat, mit dem 1122 der Investiturstreit endete.

Siehe auch

Weblinks

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