Hans Dippold

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Hans Dippold (* 21. November 1876 in Erlangen; 19. Dezember in Neuendettelsau) war Jurist, Verwaltungsbeamter und Bezirksamtverweser im Bezirksamt Ochsenfurt.

Leben und Wirken

Dippold absolvierte das Gymnasium in Erlangen und studierte von 1895 bis 1899 Rechtswissenschaften in Erlangen und München. 1899 begann er seinen Vorbereitungsdienst bei den Amtsgerichten in Bamberg und Erlangen, beim Landgericht Nürnberg, beim Bezirksamt Erlangen und bei den Rechtsanwälten Dr. Teusch und Dr. Hallinger in Nürnberg. 1902 bestand er sein großes Staatsexamen, war vom 2. Januar bis zum 13. April 1903 geprüfter Rechtspraktikant beim Bezirksamt Erlangen und ab April 1903 bei der Regierung von Mittelfranken in der Kammer des Innern, später dann Akzessist.

Ab 1. Juni 1906 war er als Bezirksamtassessor in Kissingen und ab Oktober 1911 in Bayreuth tätig. Ab 1. Februar 1917 war Dippold als Regierungsassessor bei der Regierung von Niederbayern in der Kammer des Innern angestellt.

Bezirksamtverweser in Ochsenfurt

Vom 1. März 1917 bis Ende Dezember 1918 wurde er zur Verwesung des Bezirksamtes Ochsenfurt versetzt.

Stationen nach seiner Zeit in Ochsenfurt

Ende 1918 versetzte man ihn zur Regierung von Unterfranken in die Kammer des Innern, im April 1919 wurde er aushilfsweise der Regierung von Mittelfranken zugeteilt und im Juni 1919 dorthin versetzt, wo er im November 1923 Oberregierungsrat wurde.

Am 1. März [[1933] trat er der NSDAP bei und machte schnell Karriere. Am 1. August 1924 erhielt er die Stelle es Regierungsdirektors bei der Regierung von Ober- und Mittelfranken in der Kammer des Innern und wurde zugleich mit der Verwaltung der Stelle des Regierungspräsidenten betraut. Vom 1. November 1935 ab war er Regierungspräsident von Ober- und Mittelfranken. Am 1. Januar 1944 versetzte man Dippold in den Ruhestand.

Zeit nach 1945

Dippold kam am 10. Mai 1945 in Internierungshaft und wurde am 2. April 1947 aus dem Lager Langwasser entlassen. Am 3. Mai 1948 von der Spruchkammer Ansbach-Nord in die Gruppe III („Minderbelastete“ eingestuft, wurde er zu zwei Monaten Haft auf Bewährung und 2.000 RM Zahlung an einen Wiedergutmachungsfond verurteilt. Von der Beruftungskammer Ansbach erfolgte später die Einstufung in die Gruppe IV („Mitläufer“) nach Zahlung einer einmaligen Buße von 800 DM. 1949 erfolgte eine Pensionskürzung wegen seiner Verbindung zum Nationalsozialismus, gegen die er erfolglos beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und beim Bundesverwaltungsgericht klagte.

Siehe auch

Quellen

Weblinks

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