Feldgeschworene

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Historischer Grenzstein mit Würzburger Wappen und Jahreszahl 1581
Moderner Grenzstein zwischen Höchberg und Würzburg mit der Jahreszahl 1983

Feldgeschworene leisten eine wesentliche Mitwirkung bei der Vermessung und Abmarkung vor Ort. Es sind ehrenamtlich tätige, ortsansässige Bürger, die eine wichtige Mittlerfunktion zwischen der Behörde und dem Bürger erfüllen. Das Amt des Feldgeschworenen (auch Siebener oder Steinsetzer genannt) ist eines der ältesten noch erhaltenen Ämter der kommunalen Selbstverwaltung [1].

Geschichte

Das Ehrenamt des Feldgeschworenen ist im 13. Jahrhundert in Franken entstanden, wo durch die klein-strukturierten Grundstücksparzellen besonders viele Grenzverläufe zu dokumentieren waren. Feldgeschworene oder „Siebener“ hüten seit Jahrhunderten die Einhaltung von Grundbesitzgrenzen. In ehrenamtlicher Tätigkeit machen sie Grundstücksgrenzen durch Abmarkungen kenntlich und überwachen ihre korrekte Einhaltung. In das Amt der Feldgeschworenen wird man für ein Leben lang berufen. Es ist das älteste kommunale Ehrenamt in Bayern, eines der wenigen Bundesländer, in denen es dieses Amt noch gibt.

Namensgeber

Der Ausdruck „Siebener“ entstand, weil in der Regel sieben Feldgeschworene in einer Gemeinde tätig sind. Durch die ungerade Zahl kann bei Unstimmigkeiten stets eine eindeutige Entscheidung gefällt werden.

Allgemeines

Das Würzburger Stadtgebiet besteht aus 7 Gemarkungen: Würzburg, Heidingsfeld, Rottenbauer, Oberdürrbach, Unterdürrbach, Lengfeld und Versbach. Wobei die Gemarkungsgrenzen teilweise deutlich von den heutigen Stadtbezirksgrenzen abweichen. In den einzelnen Gemarkungen sind 5 bis 10 Feldgeschworene tätig, insgesamt sind es für das Würzburger Stadtgebiet zur Zeit 45 Feldgeschworene.

Aufgaben

Feldgeschworene wirken bei der Kennzeichnung von Grundstücksgrenzen mit. Sie setzen Grenzsteine höher oder tiefer, wechseln beschädigte Grenzzeichen aus und entfernen Grenzzeichen. Als Hüter der Grenzen und Abmarkungen im Gemeindegebiet arbeiten sie eng mit Vermessungsbeamten zusammen.

Auf Anordnung des Bürgermeisters nehmen die Feldgeschworenen Grenzbegehungen vor. Die Gemarkungsgrenze wird abgelaufen und die Grenzsteine werden auf ihre Vollständigkeit hin geprüft. Fehlende Gemarkungssteine werden neu gesetzt. Für die Feldgeschworenen sind diese Grenzbegehungen nach der Feldgeschworenenbekanntmachung vorgeschrieben.

Wahlen

Festzug der Siebener in Bergtheim 2011

Die Wahlen von Feldgeschworenen sind im Abmarkungsgesetz [2] des Freistaats Bayern festgelegt. Demnach werden neue Feldgeschworene jeweils durch bereits vereidigte Feldgeschworene gewählt. Häufig wird dabei das Amt innerhalb einer Familie an die nächste Generation "weitervererbt". Gewählt werden können Mitbürger ab 18 Jahren. Traditionell waren Siebener reine Männergruppierungen. Seit 1981 sind Frauen nicht mehr von dem Amt ausgeschlossen. [2] 2014 wurde in der Feldgeschworenenvereinigung links des Mains erstmals eine Frau in das Amt gewählt. [3] Siebener behalten das Amt auf Lebenszeit. Wenn sie körperlich nicht mehr zur aktiven Mitarbeit in der Lage sind, sind sie weiterhin beratend tätig.

Der Name „Siebener“ geht darauf zurück, dass ursprünglich jeweils sieben Feldgeschworene in einer Gemarkung tätig waren. Diese Mitgliederzahl ist heute nicht mehr bindend. In der Regel bestehen die Gruppierungen der Gemeinden bzw. Ortsteile aus 5-7 Personen (in großen Gemeinden auch mehr). Die örtlichen Feldgeschworenen wählen aus ihrer Mitte einen Obmann und einen stellvertretenden Obmann.

Wahlspruch

Der traditionelle Wahlspruch der Feldgeschworenen lautet: „Tue Recht - fürchte Gott - scheue niemand“.

Siebenergeheimnis

Die Feldgeschworenen kennzeichnen die Lage der Grenzpunkte mit geheimen Zeichen. Diese werden auch Unterlagen, Beleg, Zeugen oder Geheimnis genannt. Diese Siebenerzeichen sind meist besonders geformte und vielfach auch beschriftete Zeichen aus dauerhaftem Material, wie z. B. gebranntem Ton, Glas, Porzellan oder Metall. Sie werden im Bereich des Grenzsteins in einer bestimmten, nur den Feldgeschworenen bekannten Anordnung ausgelegt. Die Art, wie diese Zeichen angeordnet werden, bezeichnet man als „Siebenergeheimnis“. An der Form und der Lage der Zeichen erkennen die Feldgeschworenen, ob der Stein verändert wurde. Das Siebenergeheimnis wird nur mündlich an vereidigte Feldgeschworene weitergegeben und muss unbedingt gewahrt werden.

Vereinigungen

In Unterfranken gibt es 28 Feldgeschworenenvereinigungen, die in einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen sind. Insgesamt sind in Unterfranken ca. 5000 Feldgeschworene tätig. Die drei Feldgeschworenenvereinigungen für Stadt und Landkreis Würzburg sind:

  • Feldgeschworenenvereinigung Würzburg rechts des Mains (36 Gemarkungen rechts des Mains) [4] [5]
  • Feldgeschworenenvereinigung Würzburg links des Mains (Gemarkungen links des Mains) [3]
  • Feldgeschworenenverband Ochsenfurt (52 Gemarkungen im Alt-Landkreis Ochsenfurt[6]

Grenzgang

Feldgeschworene waren bereits im Mittelalter tätig. Für Würzburg besteht der früheste Nachweis mit der Würzburger Markbeschreibung aus dem Jahr 779. Auch zahlreiche weitere Belege, z.B. Grenzgang-Protokolle aus dem 18. Jahrhundert, zeigen die lange Tradition dieses Flurgangs.

Der erste Würzburger Grenzgang in der heutigen Form wurde im Jahr 1969 durchgeführt. Mit den Feldgeschworenen gemeinsam wandern Bürgermeister, Stadträte und seit 1976 auch zahlreiche interessierte Bürger entlang der Gemarkungsgrenzen des Stadtgebiets.

Grenzsteine

  • „Zweimärker“ kennzeichnen den Grenzverlauf zwischen zwei Gemarkungen.
  • Am Standort von „Dreimärkern“ stoßen drei Gemarkungen aneinander.

Grenzsteine sind oft mit den Wappen der jeweiligen Gemeinden versehen. Oben auf dem Grenzstein befinden sich häufig Markierungen, die den genaueren Grenzverlauf kennzeichnen. Grenzsteine gelten als Baudenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes.

Ehrungen und Auszeichnungen

Die Siebener sind seit 2016 Immaterielles UNESCO-Kulturerbe.

Siehe auch

Quellen

Weblinks

Einzelnachweise und Erläuterungen

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