Dreimärkerstein Erlach-Kleinochsenfurt-Zeubelried
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Am Dreimärkerstein Erlach-Kleinochsenfurt-Zeubelried treffen die Gemarkungen von Erlach, Kleinochsenfurt und Zeubelried zusammen.
Standort
Der Dreimärkerpunkt liegt am Nordrand des Ochsenfurter Forstes im Wald etwas abseits vom Feldweg nach Erlach. Der Dreimärkerstein Erlach-Kleinochsenfurt-Sommerhausen befindet sich etwa 200 m südwestlich.
Beschreibung
Am Dreimärkerpunkt befinden sich drei Grenzsteine, die die Grenzen zwischen jeweils zwei der Gemarkungen markieren.
- Erlach-Kleinochsenfurt: Nummer 50 datiert 1741
- Kleinochsenfurt-Zeubelried: Nummer 51 datiert 1743
- Zeubelried-Erlach: Nummer 52 datiert 1711
Die entsprechenden Seiten der Steine sind mit den Initialen der „E“ für Erlach, „Z“ für Zeubelried und einem „X“ für Ochsenfurt gekennzeichnet. [1] Die Nummern finden sich auch in der Uraufnahme im BayernAtlas. [2]
Bildergalerie
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Der Ochsenfurter Forst gehörte 1973 noch zur Gemarkung Ochsenfurt. (Verordnung vom 8. Juni 1973 veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Würzburg Nr. 27 vom 30.7.1973)
- ↑ Grenzsteine in der Uraufnahme im BayernAtlas