Bildstock Hohbug (Randersacker)

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Madonna mit Kind an der Staatsstraße 2449 in der Gemarkung von Randersacker
Madonna mit Kind

Der Bildstock Hohbug ist der Abguss eines ehemals an dieser Stelle vorhandenen Baudenkmals in der Gemarkung der Marktgemeinde Randersacker.

Standort

Der Bildstock-Kopie befindet sich an der Staatsstraße 2449 vor der Lage Hohbug auf der Weinbergsmauer; zwischen Alandsgrund und Randersackerer Teufelskeller. Das Original steht im Steinhauermuseum Randersacker.

Beschreibung

Halbfigur der Madonna mit Kind. Die heutige Figur ist ein Abguss des Originals. Sie ersetzt seit 1994 die Plastik aus dem Jahr 1765. Die Originalfigur hatte einfache Metallreifen als Heiligenscheine.

Aufbau

Sockel in Weinbergsmauer eingelassen, profiliertes Zwischenstück mit Schriftkartusche, darüber Freifigur.

Ikonografie

  • Plastik der Maria mit dem Kinde

Inschriften

  • Schriftkartusche: BoIrVs CyprI DILeCtVs MIhI in vineis Engaddi Cantici I.V.1.. (teilweise verwittert)
Dies ist ein Zitat des Vers 1.14 aus dem Hohelied Salomos. Übersetzt bedeutet die Inschrift: Mein Freund ist mir eine Traube von Cyperblumen in den Weingärten zu Engeddi. [1]
Das Chronostichon (alle römischen Ziffern addiert) ergibt das Jahr 1765 oder, wenn man das I und V am Ende dazuzählt, das Jahr 1771.

Siehe auch

Quellen und Literatur

  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Baudenkmäler in Randersacker, Nr. D-6-79-175-120 [2]
  • Stefan Popp: Bildstöcke im nördlichen Landkreis Würzburg - Inventarisierung und mentalitätsgeschichtliche Studien zu religiösen Kleindenkmalen. Abschnitt XVII, Würzburg 2004, S. 338 f. (Online-Fassung)
  • Markt Randersacker, Kath. Pfarramt (Hrsg.): Die Randersackerer Orts- und Flurbildstöcke. (Dokumentation von H. E. Popp)

Einzelnachweise und Hinweise

  1. Erich Neugebauer: Das Steinhauermuseum des Marktes Randersacker im historischen Mönchshof. 1996. S. 21
  2. Kopien von Baudenkmälern müssen grundsätzlich aus der Denkmalliste gestrichen werden, weil diese nicht den im Art. 1 [1] genannten Kriterien für ein Baudenkmal entsprechen. Die Objekte müssen original überliefert sein. Der Gedanke der substanziellen Originalität ist im Bayerischen Denkmalschutzgesetz wesentlich.

Kartenausschnitt

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