Bernardus Schiller

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P. Bernardus Schiller OCist war Ordensgeistlicher und zeitweise Pfarrer in Gaubüttelbrunn.

Geistliche Laufbahn

Schiller trat als Laienbruder in die Zisterze Bronnbach/Tauber ein und legte am 23. Mai 1728 als Kleriker seine Ordensgelübde ab.

Pfarrer in Gaubüttelbrunn

Am 31. März 1767 wurde zwischen dem damaligen Pfarrherrn Bernardus Schiller und Johann Georg Auwera ein Akkord (Vertrag) über die Errichtung des Hochaltars geschlossen. [1] Bereits viereinhalb Monate später war der Auftrag ausgeführt. [2]

Nachdem Johann Georg Auwera den Hochaltar zur vollen Zufriedenheit verfertigt hatte, wandte sich Pfarrer Schiller am 15. April 1773 an die Geistliche Regierung in Würzburg mit der Bitte, Johann Georg Auwera mit der Errichtung von zwei neuen Nebenaltären beauftragen zu dürfen. Nach der Genehmigung konnte am 10. Mai 1773 der Vertrag zwischen Johann Georg Auwera und dem Gaubüttelbrunner Pfarrer über die Errichtung von zwei Nebenaltären unterzeichnet werden. Noch im selben Jahr erfolgte die Errichtung der beiden Nebenaltäre. Am 5. Februar 1778 wandte sich Pfarrer Schiller unmittelbar an den damaligen Würzburger Fürstbischof Adam Friedrich von Seinsheim, „da nach aufgerichteten 3-er neuer Altäre in der Pfarr Kirch zu Gaubüttelbrune auch ein neuer Predigtstuhl, Sumptibus Ecclesiae anzuschaffen fast nötig seyn will“ und bat um die wohlwollende Genehmigung, die Anfertigung einer Kanzel in Auftrag geben zu dürfen. Nachdem die Genehmigung erteilt worden war, erging der Auftrag 1778 an den bewährten Auber Bildhauer Johnn Georg Auwera.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Der Akkord über einen Altar wurde in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts in der Regel mit dem Bildhauer und manchmal auch noch mit Bildhauer und Schreiner gemeinsam aufgesetzt. Der ausführliche Vertragstext diente vor allem der juristischen Absicherung. Das Aussehen und die Form des Altaraufbaus war stets durch den Riß festgelegt, der nach Aufrichtung des Altars zum Vergleich der genauen Ausführung gemeinsam mit dem Akkord vorgezeigt wurde. Im Akkord über den Gaubüttelbrunner Hochaltar mit Johann Georg Auwera wurden Änderungspunkte genau aufgenommen und notiert. (Vgl. hierzu Georg Menth: Die Bildhauerfamilie Auwera in Aub. Aubanusverlag, Wolfratshausen 1987, Q 29, 24a.)
  2. Pfarrarchiv Gaubüttelbrunn, Akten: Kirchenbaulichkeiten - Altäre: Der Bildhauer Johann Georg Auwera quittierte bereits am 21. August 1767 den Empfang von 70 fl „bey auffrichtung des Altares“.
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