Philipp Franz Ganzhorn

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Philipp Franz Ganzhorn (* 8. Oktober 1711; † 7. Dezember 1772) war von 1767 bis 1772 Scholaster [1] am Stift Neumünster.

Leben und Wirken

Seine Tonsur erhielt Ganzhorn am 31. März 1726. Aufgrund bischöflicher Verleihung erhielt er am 6. April 1726 ein Kanonikat und war am 16. Dezember 1726 an der Universität Würzburg immatrikuliert. Seine niederen Weihen erhielt er am 25. November 1731. Zum Subdiakon wurde er am 8. Dezember 1731 geweiht.

Der Aufforderung, geistliche Kleidung zu tragen, im Januar 1733 folgten mehrere Ermahnungen, ein geistliches Leben zu führen. Seine Diakonweihe erfolgte am 26. Mai 1736. Am 17. Januar 1737 wurde er wegen fornicatio für vier Wochen ins Priesterseminar geschickt ad exercitia spiritualia und zwar 14 tag lang alterius diebus in pane et aqua, und seine Einkünfte wurden ein Vierteljahr suspendiert.

Am 15. Juni 1737 erhielt er seine Priesterweihe (nachdem seine Zulassung zweimal verschoben worden war); seine Primiz war am 16. Juni 1737.

Scholaster am Stift Neumünster

Zum Kapitular wurde er am 7. April 1740 ernannt. Am 10. Mai 1757 wurde einstimmig zum Ornatmeister, am 3. September 1767 einstimmig zum Scholaster gewählt, am 12. März 1772 zum Jubilaeus deklariert.

Siehe auch

Quellen

Erläuterungen

  1. Der Scholaster ist der Leiter einer Stiftsschule. Er gehört zu den Dignitäten, d. h. den herausragenden Ämtern und Würden eines Stifts. In der Rangfolge steht er an dritter Stelle nach dem Propst und dem Dechanten, den er im Falle einer Vakanz auch vertritt.
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