Leon Mohr

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Leon Mohr (geboren am 28. Januar 1855 in Höchberg; gestorben am 3. Juli 1910 in Würzburg) war Malzfabrikant und Privatier [1] in Würzburg.

Familiäre Zusammenhänge

Sein Vater war Moritz Mohr, der Gründer der Mohr'schen Malzfabrik. Seit 1881 war er mit Johanna – Jeannette, wie sich Johanna Mohr später nannte, geborene Ullmann, verheiratet, die am 8. November des gleichen Jahres ihre Tochter Irma gebar. Am 31. März 1883 kam die nächste Tochter, Hedwig Mohr, zur Welt. Am 17. Oktober 1891, folgte der Sohn Max Mohr.

Johanna Mohr, die Frau Leons, verließ 1933 Würzburg, um die letzten Jahre ihres Lebens in München zu verbringen. Dort starb sie am 29. Juli 1941. Ihre Tochter Hedwig Mohr wurde von den Nationalsozialisten im Konzentrationslager Theresienstadt ermordet.

Leben und Wirken

Leon Mohr wuchs in der Familie Moritz und Henriette Mohr in Höchberg und der benachbarten Stadt Würzburg auf. Am 11. Januar 1881 erhielt Leon Mohr das Heimatrecht. 1886 ließ Moritz Mohr seinen Betriebsanteil der Mohr'schen Malzfabrik auf den Sohn Leon übertragen. Mit dem Tod von Moritz Mohr im Jahre 1887 ging dessen Bürgerrecht auf Leon über. Dies war ein übliches Verfahren und legitimierte Leon Mohr gleichzeitig als Erben von Moritz. Nach dem Eintritt des Schwagers Lazarus Adler und dessen späteren Schwiegervaters Ferdinand Blum wurde die Malzfabrik zusätzlich „Adler & Blum“ benannt. Am 11. Januar 1881 erhielt Leon Mohr das Heimatrecht, 1887 das Bürgerrecht der Stadt Würzburg.

Der finanzielle Wohlstand der Familie wurde deutlich, als Leon Mohr 1898 seine Aktivitäten in der Malzfabrik vollständig niederlegte. Als Privatier und ab 1909 als Rentier widmete er sich fortan seinem Privatleben. Weitere Gründe könnten den Rückzug Leon Mohrs aus dem Familienunternehmen beschleunigt haben. Denkbar wäre etwa eine Verwerfung mit Lazarus Adler über die Ausrichtung des Unternehmens.

Letzte Ruhestätte

Leon Mohr wurde auf dem Jüdischen Friedhof in Würzburg beerdigt.

Siehe auch

Quellen

Erläuterungen und Hinweise

  1. Als Privatier gilt allgemein eine Person, die finanziell so gut gestellt ist, dass sie nicht darauf angewiesen ist, zur Deckung ihrer materiellen Bedürfnisse einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, unabhängig davon, wie sie zu dem Vermögen gekommen ist. Der Privatier bezieht keine Unterstützung vom Staat, bezahlt aber sämtliche Steuern und sonstige Abgaben selbst. (Quelle: Wikipedia [1])
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