Johann von Lutz

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Dr. Johann Freiherr von Lutz

Dr. Dr. h.c. Johann Freiherr von Lutz (* 4. Dezember 1826 in Münnerstadt; † 3. September 1890 in Oberpöcking am Starnberger See) war Jurist, bayerischer Politiker und Ministerpräsident von 1880 bis zu seinem Tod.

Leben und Wirken

Nach der Schulzeit an der Lateinschule in Münnerstadt zog die Familie 1843 nach Würzburg, wo der Vater eine besser bezahlte Anstellung als Musik- und Generalbasslehrer erhalten hatte. Johann studierte bis 1848 an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg an der Juristischen Fakultät. Nach der Rechtspraktikantenzeit schloß er 1850 die Zweite Juristische Staatsprüfung als Jahrgangsbester ab. Danach arbeitete er in einer Würzburger Rechtsanwaltskanzlei. Im November 1854 trat er als Assessor beim Kreis- und Stadtgericht in Nürnberg in den Staatsdienst ein. Er wirkte 1857 als bayerischer Delegierter an der Abfassung des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches mit.

Politische Laufbahn

1863 wurde er von König Maximilian II. Joseph von Bayern in sein Kabinettssekretariat berufen. Ab 1867 wurde er Justiz- und 1869 Kultusminister im Königreich Bayern. Er betrieb den bayerischen Kulturkampf, um die Vormachtstellung des Staates gegenüber der Kirche durchzusetzen. Nach dem von Otto von Bismarck 1880 erzwungenen Rücktritt des Ministerratsvorsitzenden Adolph von Pfretzschner übernahm Lutz dessen Position, die er bis zu seinem Tode behielt. Sein Nachfolger als Ministerpräsident wurde Friedrich Krafft von Crailsheim. Lutz war maßgeblich am Sturz von König Ludwig II. von Bayern beteiligt, als er im März 1886 Obermedizinalrat Bernhard von Gudden bat, ein Gutachten über Ludwigs Geisteszustand zu erstellen.

Ehrungen und Auszeichnungen

  • Johann Lutz wurde 1866 persönlich geadelt, den erblichen Adelstitel erhielt er 1880, zum Freiherrn erhoben wurde er 1884.
  • 1872: Ehrendoktor der juristischen Fakultät der Universität München.

Siehe auch

Weblinks

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