Johann I. von Henneberg-Schleusingen
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Johann I. von Henneberg-Schleusingen (* 1289; † 2. Mai 1359) war von 1347 bis zu seinem Tod regierender Graf der Grafschaft Henneberg und Burggraf von Würzburg.
Leben und Wirken
Johann verbrachte seine Jugend bei seinem Vater, der von 1323 bis 1330 Vormund des minderjährigen Markgrafen von Brandenburg Ludwig, dem ältesten Sohn von Kaiser Ludwig dem Bayern war. Als sein Vater im folgenden Jahr starb, wurde sein Onkel regierender Graf. Er teilte die Grafschaft auf in einen südlichen Teil als Mitgift für seine Töchter und einen nördlichen Teil für seinen Nachfolger Johann I..
Burggraf von Würzburg
Durch diese Verkleinerung des Machtbereichs lehnte er sich nun eng an das Hochstift Würzburg an. Schon 1348, im zweiten Jahr seiner Amtszeit, trug er Bischof Albrecht II. von Hohenlohe das seit 1157 in Händen der Henneberger als Schutzvögte des Hochstifts befindliche Amt des Burggrafen in Würzburg zu Lehen auf und erhielt es am 5. Juni 1348 als würzburgisches Mannlehen zurück. Die Belehnung war verbunden mit der gleichzeitigen Belehnung Johanns durch Bischof Albrecht mit dem nunmehr erblichen Marschallamt des Hochstifts. Die Bindung an Würzburg wurde am 12. März 1350 weiter vertieft, als Johann ein würzburgisches erbliches Burglehen und eine Erneuerung des schon 1330 seinem Vater erhaltenen Erbburglehens auf die bischöfliche Burg in Meiningen erhielt.
1356 wurde Johann auf dem Reichstag in Nürnberg von Kaiser Karl IV. zum kaiserlichen Rat ernannt und in all seinen Reichslehen und Privilegien bestätigt, unter der Voraussetzung, stets mit 14 Pferden und 14 Begleitern an den kaiserlichen Hoftagen teilzunehmen.
Siehe auch
Quellen
- Heß, Ulrich, "Henneberg, Grafen von" in: Neue Deutsche Biographie 8 (1969), S. 536-538 Onlinefassung
- Johannes Mötsch, "Henneberg, Grafen von", in: Historisches Lexikon Bayerns, Onlinefassung