Herwart Fischer
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Prof. Dr. Herwart Victor Gottlieb Fischer (* 26. Juli 1885 in Boitzenburg; † 13. März 1938 in Babelsberg) war Rechtsmediziner und Professor an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg.
Leben und Wirken
Herwart Fischer besuchte als Schüler das Domgymnasium in Naumburg. Nach dem Abitur studierte er von 1904 bis 1910 Medizin in Marburg, Bonn, München, Paris und Bonn. Mitte Mai 1910 legte er das Staatsexamen in Bonn ab. Am 1. Oktober 1911 wurde er als Arzt approbiert. Daraufhin arbeitete er kurzfristig in Paderborn und als Volontärassistent in der Pathologie Bonn, wo er 1912 promovierte. Nachdem Fischer im Herbst 1911 im Infanterie-Regiment Nr. 158 gedient hatte, nahm er für die gesamte verbleibende Dauer des Ersten Weltkriegs an diesem als Sanitätsoffizier teil. Danach diente er bis zum 30. Januar 1920 im Festungslazarett Breslau.
Nach dem 1919 erfolgten Staatsärztlichen Examen in Berlin wandte er sich der Rechtsmedizin zu. 1920 war er Kreisassistenzarzt und Chefarzt der Quarantänestation in Ostpreußen. Vom 1. Mai 1920 bis zum 30. April 1925 war er Gerichtsarzt im Einzugsbereich der Landgerichtsbezirke Breslau, Brieg sowie Oels und Assistent am gerichtsärztlichen Institut der Universität Breslau. Seit dem 1. Dezember 1921 war er Preußischer Gerichtsmedizinalrat. Nachdem er sich Anfang juli 1923 habilitiert hatte wurde er am 12. Juli 1923 Privatdozent für Gerichtliche und Soziale Medizin an der Universität Breslau.
Professor in Würzburg
Zum 1. Mai 1925 wurde er als außerordentlicher Professor und Vorstand des neu gegründeten Instituts für Gerichtliche und Soziale Medizin an die Universität Würzburg berufen. Nebenamtlich war er bis 1930 Gerichtsarzt am Landgericht Würzburg. Am 18. März 1931 wurde er ordentlicher Professur. Sein Nachfolger wurde 1936 bis 1945 Kurt Walcher.
Rektor der Universität
Von 1933 bis 1935 war Fischer Rektor der Universität.
Parteipolitische Laufbahn
Seit dem 1. September 1930 war Fischer Mitglied der NSDAP. Später war er Gauobmann im NS-Ärztebund für Unterfranken. Fischer, der am 29. Juli 1932 vor der Reichstagswahl mit 50 weiteren Hochschullehrern für die Wahl der NSDAP warb, war nach der Machtübergabe an die Nationalsozialisten an Plänen für ein reformiertes Medizinstudium beteiligt.
Ende der Lehrtätigkeit
Am 30. November 1934 wurde er vom Dienst suspendiert, weil er wegen eines Sittlichkeitsdelikts angeklagt und in Untersuchungshaft genommen worden war. Das Landgericht Würzburg verurteilte ihn am 1. Juni 1935 zu anderthalb Jahren Gefängnis und der Maßgabe, dass ihm die Bekleidung öffentlicher Ämter auf drei Jahre untersagt bleibt. Der Haftbefehl gegen Fischer wurde nicht vollzogen, doch kurz darauf wurde er am 24. August 1935 offiziell aus dem Hochschuldienst entlassen und sein Parteiausschlussverfahren vom 1. Juni 1935 durch das mainfränkische Gaugericht bestätigt.
Siehe auch
Weblinks
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