Georg Michaelis
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Dr. Dr h.c. Georg Michaelis (* 8. September 1857 in Haynau/Schlesien; † 24. Juli 1936 in Bad Saarow/Brandenburg) war Jurist und dreieinhalb Monate lang im Jahr 1917 deutscher Reichskanzler.
Leben und Wirken
Georg Michaelis studierte nach dem Abitur ab 1876 Rechtswissenschaft in Breslauf und Leipzig. Er wechselte an die Julius-Maximilians-Universität Würzburg und wurde ohne Vorlage einer Dissertation 1884 in Göttingen promoviert. Nach vierjähriger Lehrtätigkeit in Japan wechselte er in den preußischen Staatsdienst. Nach einer kurzen Zeit als Staatsanwalt war er in verschiedenen Bezirksregierungen in der inneren Verwaltung tätig und wechselte 1909 als Unterstaatssekretär ins preußische Finanzministerium.
Reichskanzler im Deutschen Reich
Völlig überraschend wurde er am 14. Juli 1917 zum Reichskanzler und Preußischen Ministerpräsidenten ernannt. Schon bald zeigte sich, dass der unpolitische Beamte in diesem Amt überfordert war. Nachdem er sich Forderungen nach demokratischen Reformen widersetzte, trat er am 31. Oktober 1917, nach knapp dreieinhalb Monaten im Amt, von seinen Regierungsämtern zurück. Einen Ministerposten im neuen Kabinett seines Nachfolgers Georg Friedrich von Hertling lehnte er ab.
Nach Ende des Ersten Weltkrieges wurde er am 1. April 1918 Oberpräsident der Provinz Pommern. Als Verwaltungsfachmann und Fachmann für Ernährungsfragen war er hier besonders wirksam. Bei der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung im Januar 1919 unterstützte Michaelis die Deutschnationale Volkspartei, weshalb er zum 1. April 1919 in den Ruhestand versetzt wurde.
Ehrungen und Auszeichnungen
- Ehrendoktorwürde der Theologischen Fakultät der Universität Münster
Mitgliedschaft
Michaelis wurde in seiner Studienzeit in Würzburg Mitglied des Corps Makaria-Guestphalia Würzburg.