Ferdinand Boxhorn

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Ferdinand Boxhorn (* 22. November 1892 in Würzburg; † 15. Juli 1941 in Pirna-Sonnenstein) wurde wegen Vergehen nach § 175 RStGB verurteilt und am 15. November 1940 in das Konzentrationslager Dachau, von dort am 11. Dezember 1940 in das Konzentrationslager Buchenwald und am 15. Juli 1941 in die Tötungsanstalt Pirna-Sonnenstein eingeliefert und dort am selben Tag ermordet.

Leben

Ferdinand Boxhorn wurde am 22. November 1892 als Sohn von Christian und Margaretha Boxhorn, geb. Lorenz, in Würzburg geboren. In seiner Jugend machte er eine Ausbildung zum Kellner. Ab 1915 war er Teilnehmer des Ersten Weltkrieges und wurde 1917 mit dem Ehrenkreuz 2. Klasse ausgezeichnet. Nach seiner Rückkehr war er bis 1929 bei der Mitropa Würzburg angestellt, einer Bewirtungs- und Beherbergungsgesellschaft der Deutschen Reichsbahn, die Reisende an Bahnhöfen versorgte. Ab 1929 arbeitete er als Kellner im Central-Café in der Eichhornstraße, das dem Geschäftsmann Jakob Strauß gehörte und als Varieté und Kabarettbühne von überregionaler Bedeutung war.

1. Verhaftung und Verurteilung

Am 11. Mai 1935 wurde Ferdinand Boxhorn im Zuge einer spektakulären Großrazzia gegen einen homosexuellen Freundeskreis festgenommen. Bei seiner Vernehmung brachte Ferdinand Boxhorn seine Homosexualität offen zur Sprache. Trotzdem konnte ihm kein Vergehen gegen den § 175 RStGB, der männliche Homosexualität kriminalisierte, nachgewiesen werden und er wurde nach seiner Vernehmung wieder entlassen.

Im Zuge der weiteren Ermittlungen gegen den Freundeskreis wurde er aber durch die Aussagen anderer weiter belastet und schließlich erneut festgenommen. In der dreitägigen öffentlichen Verhandlung der großen Strafkammer des Landgerichts Würzburg vom 8. bis zum 11. Januar 1936 gegen die zwanzig Männer des homosexuellen Freundeskreises wurden intime Details aus der Privatsphäre von Ferdinand Boxhorn öffentlich gemacht, seine sexuelle Orientierung in aller Öffentlichkeit in den Schmutz gezogen und zu einer Straftat herabgewürdigt. Das Landgericht Würzburg verurteilte Ferdinand Boxhorn wegen „zwanzig Vergehen nach § 175 RStGB“ zu einer Gefängnisstrafe von neun Monaten. Das Gerichtsverfahren wurde in der örtlichen Presse, unter Nennung der vollen Namen der Angeklagten, breitgetreten.

Am 20. April 1936 musste Ferdinand Boxhorn seine Haft im Gefängnis Nürnberg antreten. Während seiner Freiheitsstrafe erkrankte er aufgrund der katastrophalen Haftbedingungen im Gefängnis so schwer an Tuberkulose, dass er am 12. September 1936 wegen Haftunfähigkeit vorzeitig entlassen werden musste. Wegen seiner Tuberkuloseerkrankung konnte er ab 1937 nicht mehr arbeiten und musste fortan von einer Invalidenrente in Höhe von 33,90 RM leben.

2. Verurteilung

Am 30. November 1937 wurde Ferdinand Boxhorn durch das Schöffengericht Würzburg erneut wegen eines Vergehens nach § 175 RStGB zu einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten verurteilt. Die Verbüßung der Gefängnisstrafe musste aber wegen seines angegriffenen Gesundheitszustandes ausgesetzt werden.

Von April bis Juli 1939 war Ferdinand Boxhorn in der Heilstätte Ramberg in der Pfalz, wo die Tuberkulose stationär behandelt wurde. Sein behandelnder Arzt erklärte gegenüber der Staatsanwaltschaft Würzburg, es spräche nichts dagegen, dass Ferdinand Boxhorn die erneute Haftstrafe auf der Tuberkuloseabteilung eines Gefängnisses verbüße. Am 18. Juli 1939 trat Ferdinand Boxhorn die Haftstrafe im Gefängnis Hohenasperg an. Der Freiheitsentzug von sechs Monaten wurde um die vier Monate aus der ersten Haftstrafe verlängert, die Ferdinand Boxhorn ursprünglich wegen seiner Tuberkuloseerkrankung erlassen worden waren.

Am 27. Mai 1940 wurde Ferdinand Boxhorn aus dem Gefängnis entlassen und kehrte nach Würzburg zurück, wo er durch die erneute Haftstrafe seine langjährige Wohnung in der Alten Kasernstraße 3, der heutigen Alten Kasernstraße 1, verloren hatte.

3. Verhaftung und Verurteilung

Am 14. September 1940 verhaftete die Kriminalpolizei Würzburg Ferdinand Boxhorn erneut wegen eines Vergehens nach § 175 RStGB. Die Kriminalpolizei ordnete noch am selben Tag die sogenannte „Schutzhaft“ mit dem Grund der „Vorbeugungshaft“ gegen ihn an.

Konzentrationslager

Am 15. November 1940 wurde Ferdinand Boxhorn mit einem Sammeltransport in das Konzentrationslager Dachau gebracht, wo er ab dem 30. November 1940 unter verschärften Bedingungen interniert wurde. Am 11. Dezember 1940 wurde er von dort in das Konzentrationslager Buchenwald gebracht. In Buchenwald sperrte man ihn in eine Strafkompanie, in der ab 1938 alle homosexuellen Häftlinge interniert waren. Die Strafkompanie war vom Rest des Lagers räumlich getrennt und bestand aus einer umzäunten Baracke. Die Haftbedingungen dort waren gekennzeichnet durch schwerste Zwangsarbeit, eine Sieben-Tage-Woche, verschärften Psychoterror, herabgesetzte Essensrationen und Korrespondenzverbot.

An Heiligabend, dem 24. Dezember 1940, wurde Ferdinand Boxhorn dem Arbeitskommando Bahnbau zugeteilt, in dem er, trotz seines schlechten Gesundheitszustandes, schwerste körperliche Zwangsarbeit leisten musste. Im Sommer 1941 war die bereits angeschlagene Gesundheit von Ferdinand Boxhorn durch die unmenschlichen Haftbedingungen vollkommen zerstört.

Tod in der Gaskammer

Im Juni 1941 entschied eine Gruppe von ärztlichen Gutachtern im Konzentrationslager Buchenwald, wer leben und wer sterben sollte. Ferdinand Boxhorn wurde am 15. Juli 1941 gemeinsam mit 92 anderen Menschen in einem Lastwagenkonvoi vom Konzentrationslager Buchenwald in die als „Heil- und Pflegeanstalt“ getarnte Tötungsanstalt Pirna-Sonnenstein gebracht. Dort wurde Ferdinand Boxhorn noch am selben Tag, unmittelbar nach seiner Ankunft, im Alter von 48 Jahren in einer als Gemeinschaftsdusche getarnten Gaskammer ermordet.

Quellen

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