Westumgehung

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Korridor der Westumgehung (Karte aus openstreetmap)

Die Würzburger Westumgehung (oder auch B26n) ist eine geplante Bundesstraße, die im Nord-Westen von Würzburg verlaufen und die A3 mit der A7 verbinden soll. Der offizielle Name lautet B26n, wobei das n für neu steht. Ursprünglich als Autobahn gedacht, wird sie nun als autobahnähnliche Bundesstraße geplant, da sie so näher an Wohngebiet vorbeiführen kann.

Planung

Die Bundesstraße soll vierspurig gebaut werden mit zusätzlichen Standstreifen. Die Strecke wäre etwa 46 Kilometer lang und ist mit grob 380 Millionen Euro veranschlagt. Der genaue Verlauf ist noch unbekannt. Es wird bisher nur von einem Korridor gesprochen, der von der Bundesautobahn 7 am Autobahnkreuz Schweinfurt/Werneck über Arnstein und Karlstadt zur Bundesautobahn 3 bei Helmstadt verläuft. Einer Studie zufolge würden bis zu 43.400 Fahrzeuge am Tag die neue Straße nutzen, wobei die Entlastung der A3 nur bei 10.000 Fahrzeugen liegen soll.

Projektgegner

Transparente von Kritikern an einer Scheune bei Mädelhofen

Kritiker des Bauvorhabens, insbesondere Bürger und Lokalpolitiker der anliegenden Orte, haben sich im Verein Bürger und Kommunen gegen die Westumgehung Würzburg (B26n) e.V. zusammengeschlossen. Kritik wird auch vom Bund Naturschutz geäußert. Die B26n-Gegner beurteilen das Vorhaben als überflüssig und unrentabel. Den Kosten von mindestens 380 Millionen Euro stünde nur wenig Raumwirksamkeit gegenüber. Befürchtet werden eine starke Verkehrs- und Lärmbelastung sowie ökologische Risiken für die Siedlungs- und Trinkwassereinzugsgebiete. Die Bürgerinitiative befürwortet statt der B26n alternative Planungen für „bedarfsgerechte, lokalen Lösungen“. Im Januar 2011 wurden an Regierungspräsident Paul Beinhofer 14000 Unterschriften gegen das Projekt B26n übergeben.

Projektbefürworter

Für das Vorhaben B26n spricht sich u.a. die Initiative „Pro B 26n“ aus. Aufgrund der starken Proteste gegen das Projekt fordert aber auch diese Initiative eine „stärkere Rücksichtnahme auf die Sorgen der Straßenanlieger“. Befürworter sind insbesondere die Stadt Würzburg, die durch den Durchgangsverkehr auf dem Stadtring Süd und der Bundesstraße 19 zwischen der Anschlussstelle Würzburg-Estenfeld und der Anschlussstelle Würzburg-Heidingsfeld Lärm- und Umweltbeeinträchtigungen ausgesetzt ist, sowie die Stadt Karlstadt, die in der Realisierung des Projekts einen wirtschaftlichen Aufschwung erwartet.

Bürgerentscheid in Karlstadt

Unterstützt wird die Westumgehung u.a. auch vom Karlstadter Stadtrat, der mittels der B26n eine bessere Anbindung Karlstadts an das überregionale Verkehrsnetz anstrebt. Jedoch kritisieren viele Karlstadter Bürger das Bauvorhaben und sammelten Unterschriften um einen Bürgerentscheid herbeizuführen. Am 22.8.2010 konnten die wahlberechtigten Bürger zwischen dem Bürgerbegehren „Für den Erhalt unserer Heimat – Gegen den Bau der B 26 n“ und dem Ratsbegehren „B 26n – Für unsere Zukunft durch eine aktive Vertretung der Bürgerinteressen“ entscheiden. Beide Begehren erhielten mehrheitlich Ja-Stimmen. Die Stichfrage entschied mit 58,56 Prozent für das Bürgerbegehren, und damit gegen die derzeitigen B26n-Planungen. 41,44 Prozent stimmten für das Ratsbegehren. Die Wahlbeteiligung lag bei gut 45 %.

Stand der Bauplanung

Am 14. Februar 2011 begann das Raumordnungsverfahren für das Projekt. [1] Der Baubeginn war frühestens für 2015 geplant. Ob dann der Bau der gesamten Strecke veranlasst wird ist noch nicht geklärt, da bisher nur die Trasse von Arnstein bis Karlstadt als „Vordringlicher Bedarf“ im Bedarfsplan steht. Der weitere Verlauf bis Helmstadt ist nur als „Weiterer Bedarf“ aufgeführt. Dies soll sich aber im nächsten Bedarfsplan 2015 ändern und somit die gesamte Strecke als „Vordringlichen Bedarf“ aufgeführt werden. Nach Informationen der IHK vom 29. April 2019 wurde mit Abschluss des Linienbestimmungsverfahrens nun die Streckenführung der neuen Bundesstraße zwischen den Anschlussstellen A7 bei Werneck und A3 bei Helmstadt festgelegt. Das Staatliche Bauamt Würzburg ist nun berechtigt, in die Detailplanung zu gehen. Die Genehmigung der Straße steht indes noch aus, hierzu bedarf es ein Planfeststellungsverfahren.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

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