Vizedom

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Der Vizedom war der höchste Beamte der Landesherrschaft und Vertreter des Bischofs in der Stadt Würzburg.

Bedeutung

Die Rechte des Landesherren in der Stadt wurden über den Stadtschultheiß wahrgenommen, der seit dem 17. Jahrhundert als Vizedom tituliert wurde. Die Ratsverfassung der Stadt verteilte die Macht auf drei Säulen, den Vizedom als Vertreter der Landesherrschaft, den Stadtrat als Vertreter der Bürger und den Bürgermeister. Im 12. Jahrhundert wurde erstmals ein Schultheiß urkundlich genannt. Der Oberschultheiß war Vertreter des Fürstbischofs im Rat. Ab der Amtszeit von Johann Philipp Franz von Schönborn war der Titel eines Vizedoms bis zur Säkulariastion üblich.

Aufgaben und Qualifikation

Der Vizedom wurde auf den Bischof und auf das Domkapitel vereidigt. In der Regel war er adeliger Herkunft und in Personalunion Oberamtmann oder Amtmann eines benachbarten Amtes. Seine Rolle lag in der Herstellung eines Konsenses zwischen den Interessen der Stadt und der Landesherrschaft.

Amtsinhaber (Auszug)

Siehe auch

Quellen und Literatur

  • Herbert Schott: Das Verhältniss der Stadt Würzburg zur Landesherrschaft im 18. Jahrhundert. Dissertation 1995, S. 109–110

Weblinks

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