Vizedom
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Der Vizedom war der höchste Beamte der Landesherrschaft und Vertreter des Bischofs in der Stadt Würzburg.
Bedeutung
Die Rechte des Landesherren in der Stadt wurden über den Stadtschultheiß wahrgenommen, der seit dem 17. Jahrhundert als Vizedom tituliert wurde. Die Ratsverfassung der Stadt verteilte die Macht auf drei Säulen, den Vizedom als Vertreter der Landesherrschaft, den Stadtrat als Vertreter der Bürger und den Bürgermeister. Im 12. Jahrhundert wurde erstmals ein Schultheiß urkundlich genannt. Der Oberschultheiß war Vertreter des Fürstbischofs im Rat. Ab der Amtszeit von Johann Philipp Franz von Schönborn war der Titel eines Vizedoms bis zur Säkulariastion üblich.
Aufgaben und Qualifikation
Der Vizedom wurde auf den Bischof und auf das Domkapitel vereidigt. In der Regel war er adeliger Herkunft und in Personalunion Oberamtmann oder Amtmann eines benachbarten Amtes. Seine Rolle lag in der Herstellung eines Konsenses zwischen den Interessen der Stadt und der Landesherrschaft.
Amtsinhaber (Auszug)
- Franz Georg Faust von Stromberg (bis 1728)
- Marquard Gottfried Georg Schenk von Stauffenberg (1729–1734)
- Philipp von Münster (1734–1753), auch Geheimer Rat und Oberamtmann im Ober- und Zentamt Heidingsfeld
- Philipp Joseph Voit von Rieneck (1753–1757)
- Philipp Joseph von Münster (1757–1787), auch Geheimer Rat und Amtmann im Ober- und Zentramt Heidingsfeld
Siehe auch
Quellen und Literatur
- Herbert Schott: Das Verhältniss der Stadt Würzburg zur Landesherrschaft im 18. Jahrhundert. Dissertation 1995, S. 109–110