Lex Ripuaria

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Die Lex Ripuaria eine Sammlung lateinischer Gesetzestexte in Franken.

Geschichte

Die Sammlung erschien Anfang des 7. Jahrhunderts während der Herrschaft des austrasischen Königs Dagobert I.. Die Gesetzessammlung orientierte sich am Gesetz der Salischen Franken (Lex Salica) aus den Jahren 507 bis 511, betonte aber traditionelles Fränkisches Recht.

Namensgeber

Namensgeber sind die Ripuarier, der bedeutendste Teilstamm des seit dem 3. Jahrhundert bekundeten Bundes der Franken. Ab dem 6. Jahrhundert wurde für die Rheinfranken auch die Bezeichnung Ripuarier verwendet.

Inhalte

Teil 1 (Kapitel 1 bis 31)

Die Abfassung erfolgte schon unter Theuderich I. und befasst sich unter anderem mit den Wergeldsätzen und Bußen für Körperverletzung und Tötung. Auch die Bestrafung des „schweren Diebstahles“ mit dem Tode findet sich im ersten Teil.

Teil 2 (Kapitel 32 bis 56)

Die Entstehung liegt in der Zeit der Herrscher Chlothar I. und Childebert II. und behandelt Verfahrens- und Prozessregularien, von Klagtatsachen über Beweisurteile bis zur Exekution. Auch was geschehen soll falls ein Beklagter nicht vor dem Gericht erscheint oder sich durch Flucht dem Gericht entzieht sind hier geregelt. Auch ist beispielsweise gegerelt, dass ein Herr für die Taten seines Sklaven aufzukommen hat.

Teil 3 (Kapitel 57 bis 89)

Dieser Teil entstand zur Zeit Dagobert I. und enthält wichtige Bestimmungen über das öffentliche Recht, die positiven wie negativen Pflichten der Untertanen. So wird das Bannrecht des Königs behandelt (Königsbann, Heerbann, Ruf zu den Waffen), dem die Freien und die Freigelassenen unterliegen, sowie die Strafen bei Nichtbefolgung. Mit Todesstrafe geahndet werden Beleidigungen und Angriffe gegen den König und seine Familie, Anstiftung zum Landesaufruhr und Abfall vom Fränkischen Reich.

Teil 4 (Anhang)

Die Ergänzung wird als Produkt der Karolingerzeit angesehen und möglicherweise durch Karl Martell publiziert. Hier stehen eine Auflistung zusätzlicher Bußen und neuerer Bezeichnungen für Straftaten und Täter (zum Beispiel taucht der Begriff des Geächteten auf). Noch zu Zeiten von Karl dem Großen kamen weitere Rezensionen hinzu.

Heutige Bedeutung

Eine Reihe von Gesetzen, wie die Regelung der Thronfolge auf die männlichen Nachfolger, galten für die europäischen Herrscherhäuser bis ins hohe Mittelalter, in wenigen Fällen bis in die Neuzeit.

Siehe auch

Quellen

  • Erich Zöllner: Geschichte der Franken bis zur Mitte des sechsten Jahrhunderts . C. H. Beck, München 1970

Weblinks

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