Johannes Merz

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Generalvikar Thomas Keßler (rechts) überreichte Prof. Dr. Johannes Merz die bischöfliche Ernennungsurkunde zum Kanzler der Kurie sowie als Geschenk einen Füller.

Prof. Dr. Johannes Merz (* 1964 in Hammelburg) ist Historiker, Philosoph und Theologe und war von 2016 bis 2019 Kanzler der bischöflichen Kurie im Bistum Würzburg. [1]

Leben und Wirken

Nach dem Studium der Geschichte, Theologie, Philosophie und Germanistik an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg, in Marburg/Lahn und Padua/Italien wurde er 1992 als Graduiertenstipendiat der Universität Würzburg zum Dr. phil. promoviert. Titel der Dissertation: "Georg Horn (1542 - 1603) und seine Historia über die Reformation in Hammelburg". Anschließend wirkte Merz als wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für bayerische Landesgeschichte der Universität München und wechselte 1997 als Akademischer Rat an die Bayerische Akademie der Wissenschaften. 1999 folgte die Habilitation für Mittlere und Neuere Geschichte an der Universität München. Seit 2000 lehrte Merz dort als Privatdozent, seit 2006 als außerordentlicher Professor. Daneben nahm er Lehrstuhlvertretungen in Passau und Saarbrücken wahr.

Diözesanarchivar

Zum 1. April 2003 übernahm er die Leitung der neu errichteten Abteilung „Schriftgutverwaltung“ im Bischöflichen Ordinariat Würzburg. Ihr zugeordnet sind das Diözesanarchiv, die Diözesanbibliothek und die Registratur des Bischöflichen Ordinariats. 2014 berief ihn Bischof Friedhelm Hofmann zum Vizekanzler der Kurie, verbunden mit der Vollmacht eines kirchlichen Notars. Im Oktober 2016 gab Merz die Leitung von Archiv und Bibliothek ab.

Professor in Würzburg

2011 wurde er an der Universität Würzburg zum außerordentlichen Professor für die Geschichte des Mittelalters und der Neuzeit ernannt.

Kanzler im Bischöflichen Ordinariat

Mit Wirkung zum 1. Januar 2016 wurde er von Bischof Friedhelm Hofmann zum Kanzler im Bischöflichen Ordinariat ernannt. Laut Kirchenrecht ist der Kanzler in der bischöflichen Kurie für die Ausfertigung, Aufbewahrung und Herausgabe von Schriftstücken zuständig. In der Praxis bedeutet das vor allem eine rechts- und zukunftssichere Dokumentation der Verwaltungsvollzüge, auf die bei Bedarf zuverlässig zugegriffen werden kann. Eine neue Geschäftsordnung für das Bischöfliche Ordinariat von 2015 bildete dafür die rechtliche Grundlage. Vorher wurde dieses Amt, das es zu Zeiten des Fürstbistums schon gegeben hatte, in Personalunion vom Generalvikar wahrgenommen. Zum 1. April 2019 übernahm Johannes Merz die Leitung von Archiv und Bibliothek des Erzbistums München und Freising.

Siehe auch

Quellen

Weblinks

Erläuterungen

  1. Die Diözesankurie oder bischöfliche Kurie (von lateinisch curia ‚Rat, [Gerichts-]Hof‘) sind die Leitungs- und Verwaltungsorgane einer Diözese. Einrichtungen der Kurie sind insbesondere das Ordinariat (auch: Generalvikariat) für die Verwaltung und das Offizialat für die Rechtsprechung. Mitglieder der Kurie sind in der Regel neben dem Bischof der Generalvikar, die Bischofsvikare, Weihbischöfe, der Offizial und andere leitende Mitarbeiter der Diözese. Quelle: Wikipedia [1]
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