Hermann Leeb
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Hermann Leeb (* 15. Oktober 1938 in Aschaffenburg) war Rechtsanwalt, bayerischer Staatsminister der Justiz und studierte Rechtswissenschaften an der Universität Würzburg.
Leben und Wirken
Nach dem Abitur am Humanistischen Gymnasium 1958 in Aschaffenburg, begann er sein Jurastudium in Frankfurt am Main, Freiburg im Breisgau und beendete es an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg mit dem Referendarexamen. Seine Referendarzeit absolvierte er von 1962 bis Mai 1967 bei unterfränkischen Gerichten und Verwaltungsbehörden. Ab 1967 war er niedergelassener Rechtsanwalt und beim Amts- und Landgericht Aschaffenburg und am Oberlandesgericht Bamberg zugelassen. Zur gleichen Zeit trat er in die in dritter Generation bestehende Anwaltskanzlei seines Vaters ein.
Politische Laufbahn
1958 trat er der Christlich-Sozialen Union und rückte 1970 erstmals als Abgeordneter für den Stimmkreis Aschaffenburg-West in den Bayerischen Landtag ein. Hier stieg er 1987 zum stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden auf. Das Landtagsmandat übte er bis 2003 aus.
Bayerischer Staatsminister der Justiz
1990 berief ihn Max Streibl in sein Kabinett als Staatssekretär im Ministerium für Unterricht und Kultus, Wissenschaft und Kunst. Ab 1993 war im Kabinett von Edmund Stoiber Staatsminister der Justiz im Freistaat Bayern. 1997 war er bei der Einweihung der Justizvollzugsanstalt Würzburg im Gewerbegebiet Würzburg-Ost zugegen. Nach 1998 wirkte er als nichtberufsrichterliches Mitglied am Bayerischen Verfassungsgerichtshof.
Ehrungen und Auszeichnungen
- 1981: Bayerischer Verdienstorden
- 1984: Bundesverdienstkreuz am Bande
- 1989: Bundesverdienstkreuz 1. Klasse
- 2015: Bayerische Staatsmedaille für Verdienste um die Bayerische Justiz
- Bayerische Verfassungsmedaille in Silber
- Bayerische Verfassungsmedaille in Gold
Mitgliedschaft
Er war Mitglied der katholischen Studentenverbindungen K.St.V. Julius Echter Würzburg.