Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber Ochsenfurt
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Die Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber Ochsenfurt befindet sich im ehemaligen Verwaltungsgebäude der Firma Kindermann GmbH auf dem eingezäunten vormaligen Firmengelände in der Kindermannstraße 2.
Lage
Umgeben wird die Gemeinschaftsunterkunft in durch die Tückelhäuser Straße und dem Gelände des Hafen Ochsenfurt. Im Umfeld der Unterkunft befinden sich ein Gewerbegebiet, der Main, die Bahnstrecke Würzburg-Treuchtlingen und die neue Polizeiinspektion Ochsenfurt.
Geschichte
Nach dem Umzug der Firma Kindermann stand das Bürogebäude zunächst leer. Nach dem Flüchtlingsstrom im Herbst 2015 mußte auch, im Rahmen der vereinbarten Aufnahmequote, der Landkreis Würzburg Aufnahmekapazitäten schaffen. Zuvor gab es bereits eine kleinere Notunterkunft für 50 Personen im Palatiium, dem ehemaligen Sitz des Landratsamtes Ochsenfurt, aus der die dort befindlichen Asylbewerber in die neue Aufnahmestelle umgezogen sind. Das Haus soll mittelfristig die Anschlussunterbringung nach der Registrierung in der Erstaufnahmeeinrichtung Schweinfurt sicherstellen.
Ausstattung
Das Haus bietet seit August 2016 Platz für rund 100 Asylsuchende. Die Regierung von Unterfranken hat das Bürogebäude von der LYK GbR angemietet und mit Inventar ausgestattet. Die Asylbewerber sind dort in Zwei- und Dreibettzimmern untergebracht. Außerdem stehen einige Appartements für Familien zur Verfügung. Alle können die Gemeinschaftsduschen, WCs und Küchen nutzen.
Weblinks
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- Main-Post: Neue Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber eröffnet (Presseartikel vom 31. Juli 2016)
Gesetze und Verordnungen
- Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) regelt das Asylverfahren in der Bundesrepublik Deutschland
- Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) regelt Höhe und Form von Leistungen für Asylbewerber
- Asyldurchführungsverordnung (DVAsyl) in Bayern
- Aufnahmegesetz (AufnG) in Bayern
- Informationen zur Residenzpflicht