Ernst Mayer
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Prof. Dr. Ernst Mayer (* 22. Januar 1862 in Algertshausen bei Aichach; † 16. August 1932 in Würzburg) war Rechtshistoriker und Ordinarius für Deutsche Rechtsgeschichte an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg.
Leben und Wirken
Ernst Mayer studierte ab 1879 Jura an der Universität München und promovierte 1884 über „Die Kirchen-Hoheitsrechte des Königs von Bayern“. Im gleichen Jahr legte er das erste juristische Staatsexamen ab und arbeitete anschließend als Rechtspraktikant.
Professor in Würzburg
1886 übertrug man ihm die Vertretung des Lehrstuhls für Deutsche Rechtsgeschichte an der Universität Würzburg. Nach seiner Habilitation im gleichen Jahr erhielt er 1887 den Lehrstuhl als Ordinarius, den er 46 Jahre lang, bis zu seinem Tod 1932, innehatte. Seit 1918 war er auch nebenamtlicher Richter am Landgericht Würzburg.
Rektor der Universität Würzburg
Ernst Mayer war Rektor der Universität von 1915 bis 1916.
Publikationen (Auszug)
- Die zweibändige Deutsche und französische Verfassungsgeschichte vom 9. bis zum 14. Jahrhundert (1899)
- Die zweibändige Italienische Verfassungsgeschichte von der Gothenzeit bis zur Zunftherrschaft (1909)
- Bemerkungen zur frühmittelalterlichen insbesondere italienischen Verfassungsgeschichte (1912)
- Die Einkleidung im germanischen Rechte (1913)
- Geschworenengericht und Inquisitionsprozess (1916)
- Altspanisches Obligationenrecht (1920)
Politische Laufbahn
Er war in der Weimarer Republik Mitbegründer der Bayerischen Volkspartei und stand als Anhänger der Konstitutionellen Monarchie in persönlicher Korrespondenz mit Kronprinz Rupprecht von Bayern.
Ehrenamtliches Engagement
Ernst Mayer war schon vor 1914 Synodaler der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Bayerns.
Ehrungen und Auszeichnungen
- Bayerischer Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst
- Mayer war Mitglied der wissenschaftlichen Akademien in Padua, Oslo und Venedig, sowie der Accademia Nazionale dei Lincei in Rom.