Dreimärkerstein Zeubelried-Frickenhausen-Kleinochsenfurt
Am Dreimärkerstein Zeubelried-Frickenhausen-Kleinochsenfurt treffen die Gemarkungen von Zeubelried, Frickenhausen am Main und Kleinochsenfurt zusammen.
Standort
Der Dreimärkerpunkt liegt am Südostrand des Ochsenfurter Forstes an einem Feld, das zur Gemarkung von Frickenhausen gehört. Erreichbar sind die Grenzsteine über einen von Norden kommenden Waldweg entlang der Gemarkungsgrenze zwischen Kleinochsenfurt und Zeubelried, der nicht in den Karten verzeichnet jedoch im Geländerelief im BayernAtlas zu erkennen ist. [1]
Beschreibung
Der Dreimärkerpunkt ist durch zwei Grenzsteine markiert, die die Grenzen zwischen Frickenhausen und Kleinochsenfurt bzw. Zeubelried markieren. Die dem Feld zugewandten Seiten beider Steine zeigen den Krummstab als Symbol für Frickenhausen. Der kleinere Grenzstein ist mit 1701 datiert und auf der Rückseite mit einem „Z“ für Zeubelried beschriftet. Der größere Grenzstein zeigt auf der Rückseite ein „X“ für Ochsenfurt [2] und die Zahl „82“, die mit der Nummerierung in der Uraufnahme im BayernAtlas übereinstimmt. [3] Entlang der Grenze des Ochsenfurter Forstes finden sich weitere Grenzsteine aus dem 18. Jahrhundert, die in der Uraufnahme eingezeichnet sind.
Bildergalerie
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Dreimärkerpunkt und Geländerelief im BayernAtlas
- ↑ Der Ochsenfurter Forst gehörte 1973 noch zur Gemarkung Ochsenfurt. (Verordnung vom 8. Juni 1973 veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Würzburg Nr. 27 vom 30.7.1973)
- ↑ Grenzsteine in der Uraufnahme im BayernAtlas