Bayerischer Kunstförderpreis
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Der Bayerische Kunstförderpreis ist eine Auszeichnung des Freistaates Bayern durch das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst.
Geschichte
Die Auszeichnung wird seit 1965 jährlich an bis zu 16 Künstler unter 40 Jahren verliehen. Der Preis ist dotiert zu je 6.000 Euro.
Voraussetzungen
Die Bewerber müssen von bestimmten Einrichtungen (Akademien, Berufsverbände, Staatsgemäldesammlungen, Verlage, Theater) oder vom jeweiligen Gutachterausschuss des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vorgeschlagen werden. Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich. Die Preisträger, die ihren ersten Wohnsitz und Schaffensmittelpunkt seit mindestens zwei Jahren in Bayern haben müssen, werden vom Gutachterausschuss ausgewählt. Die endgültige Entscheidung trifft der Staatsminister für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst aufgrund der Empfelungen des Ausschusses.