Ausbau der Bundesautobahn 3 am Katzenberg

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Für den sechsspurigen Ausbau der Bundesautobahn 3 zwischen der Anschlussstelle Würzburg-Heidingsfeld und der Autobahnbrücke Randersacker wurde das Planfeststellungsverfahren von der Regierung von Unterfranken im Dezember 2009 abgeschlossen. Dabei wurde zu Gunsten der „Troglösung“ entschieden. Die Trasse soll entsprechend der bisherigen Streckenführung erhalten bleiben, Teile würden in einen Trog abgesenkt, ein Teilstück am Katzenberg mit einer Einhausung versehen. Über dieser soll zukünftig ein zusammenhängendes Naturareal die Stadtteile Heidingsfeld und Heuchelhof verbinden.

Diskussion Trog oder Tunnel

Die „Troglösung“ war jedoch umstritten. Bereits im Februar 2009 hatte Oberbürgermeisterin Pia Beckmann zu einer Protestveranstaltung aufgerufen. Ein Aktionsbündnis für die „Tunnellösung“ wurde mit dem Würzburger Stadtrat, dem Landkreis Würzburg, der Industrie, dem Handel sowie Bürgervereinigungen gegründet. Die „Tunnellösung“ sieht vor, die Kurve in der Streckenführung abzuflachen und die Autobahn in zwei Tunnelröhren unter dem Heuchelhof hindurchzuführen.

Eine Klägergemeinschaft hat - unterstützt von der Umwelt- und Gesundheitsinitiative Heuchelhoftunnel - einen Eilantrag gegen das Planfeststellungsverfahren eingereicht. Die Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sollte die Troglösung stoppen und zu einer Entscheidung pro Heuchelhoftunnel führen.
Die Klage wurde begründet mit einer angestrebten Eindämmung gesundheitlicher Belastungen durch eine Reduzierung der Lärm- und Schadstoffbelastung (u.a. durch die Streckenverkürzung und durch Abgasfilter im Tunnel). Die Initiative Heuchelhoftunnel mit dem Vorsitzenden Professor Wolfram Voelker warb in der Öffentlichkeit offensiv für die „Tunnellösung“.

Die Siedlergemeinschaft Heidingsfeld Süd und die Natur- und Heimatfreunde Heidingsfeld sprachen sich dagegen für die „Troglösung“ aus. Die offenen Streckenbereiche der „Tunnellösung“ würden sehr nah an bestehender Wohnbebauung entlang führen und die Wohnqualität dieser Gebiete deutlich verringern. Auch würden für die Tunneleingänge massive Bauten in geschützten Naturbereichen notwendig. Zudem würde der anfallende Feinstaub aus dem Tunnel in die angrenzenden Täler abgegeben und diese damit übermäßig belastet.

Abweisung der Klage

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies die Klage am 3. März 2011 als unbegründet zurück. Das Planfeststellungsverfahren weise keine gravierenden Rechtsfehler auf. Gegen den Tunnel spreche, dass er im Bereich einer geologischen Störzone und unter setzungsempfindlicher Bebauung verlaufen würde. Die aktuellen Belastungen der Anwohner würden durch die Fahrbahnabsenkung und teilweise Überbauung zudem deutlich verrringert. Als weitere Begründung wurde keine unmittelbare Betroffenheit der Kläger angegeben. Da bereits die Zustimmung der Stadt Würzburg zur Troglösung vorlag, hätten die Kläger keine Befugnis, die Interessen der Gemeinde an sich zu ziehen. Damit konnten die Ausbauarbeiten beginnen, sobald der Bund die entsprechenden Gelder freigab.

Siehe auch

Quellen

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