Ambros Breus
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Ambros Breus (auch: Brewss, Preuss) (* in Crailsheim; † 17. Januar 1543 in Würzburg) war Geistlicher und Kustos im Stift Neumünster.
Leben und Wirken
Ambros Breus war am 4. April 1507 an der Universität Erfurt immatrikuliert: Ambrosius Preuß de Kralsßheym.
Geistliche Laufbahn
Durch päpstliche Verleihung erhielt er am 14. Mai 1518 ein Kanonikat. [1] und verhandelte 1520/22 als Prokurator des Kapitels wegen der Hopferstädter Propsteigefälle in Rom. Kanoniker [2] geworden, wurde er am 11. Juni 1522 zum Subdiakon und in Bamberg am 22. September 1525 zum Diakon geweiht. Am 22. Februar 1528 - erneut am 10. Dezember 1529 und am 23. Dezember 1531 - verlieh Fürstbischof Konrad II. von Thüngen ihm die Reitpfründe.
Im Frühjahr 1528 weilte er als Prokurator Bischofs Konrad II. in Rom, war aber am 12. November 1528 wieder in Würzburg. Anfang 1532 war er nochmals als Unterhändler des Bischofs in Rom, wo er am 12. Februar 1532 der Bruderschaft S. Maria dell’Anima [3] beitrat. Seit 9. September 1533 wird er als Kustos genannt.
Kaiser Ferdinand I. richtete am 7. Februar 1534 Erste Bitten zu seinen Gunsten an Bürgermeister Johann Heinrich und Rat der Stadt Würzburg, zu Gunsten des Stiftkanonikers Ambros Breus eine Pfründe zu gewähren.
Letzte Ruhestätte
Ambros Breus wurde in der Stiftskirche Neumünster beigesetzt. Sein Grabdenkmal mit Wappen befindet sich an der Innenseite der mittleren Säule des südlichen Seitenschiffs.
Siehe auch
Quellen und Literatur
- Alfred Wendehorst: Das Stift Neumünster in Würzburg. Germania Sacra NF 26: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz. Das Bistum Würzburg 4. de Gruyter, Berlin/New York 1989, ISBN: 3-11-012057-7, S. 416 (Germania Sacra Online)
Erläuterungen und Hinweise
- ↑ Ein Kanonikat ist das Amt eines Kanonikers oder Chorherrn in einem Domkapitel oder in einem Stiftskapitel, das meist mit einer Pfründe verbunden ist.
- ↑ Kanoniker, auch Stiftsherren oder Chorherren genannt, sind Kleriker aller Weihestufen zumeist der römisch-katholischen bzw. der anglikanischen Kirche, die als Mitglieder eines Domkapitels oder eines Stiftskapitels an einer Kathedrale, Basilika oder Ordenskirche (Regularkanoniker) an der gemeinsamen Liturgie mitwirken. Unter gemeinsamer Liturgie versteht man die Feier der heiligen Messe und des Stundengebets, zu der alle Priester verpflichtet sind, ob allein oder in Gemeinschaft. Weitere Informationen bei Wikipedia [1].
- ↑ Santa Maria dell’Anima (lat.: Sanctae Mariae de Anima) war die deutsche katholische Nationalkirche, wobei deutsch hier das Gebiet des ehemaligen Heiligen Römischen Reiches meinte, und ist heute die Kirche der deutsch sprechenden Katholiken in Rom. Weitere Informationen bei Wikipedia [2].