Adam Dreisch
Dies ist die bestätigte sowie die neueste Version dieser Seite.
Adam Dreisch (* 19. Dezember 1799 in Bischofsheim v. d. Rhön; † 23. Januar 1860 in Astheim) war katholischer Geistlicher und zeitweise Ortspfarrer von Prosselsheim.
Geistliche Laufbahn
Seine Priesterweihe empfing er am 13. September 1824.
Pfarrer in Prosselsheim
Zwischen 1845 und 1856 war er Ortsgeistlicher von der Pfarrgemeinde St. Bartholomäus und Kapitelsprokurator im Dekanat Dettelbach. Er begann Mitte des 19. Jahrhundert das Gotteshaus mittels eines Umbaues und einer Vergrößerung zu erweitern. Am 16. August 1847 richtete die Kirchenverwaltung ein Bittgesuch an das Königliche Landgericht in Würzburg auf finanzielle Unterstützung. Das Bittgesuch enthält Hinweise auf den damaligen schlechten Bauzustand der Kirche. Drei Jahre später teilte die Kirchengemeinde der Königlichen Landgericht mit, dass es dem Landgericht überlassen werde, die Restaurierung der beiden Altargemälde einem ihm beliebigen Künstler zu übertragen, da ein solcher der Kirchenverwaltung nicht bekannt sei. Daraufhin erhielt die Gemeindeverwaltung Prosselsheim am 9. April 1850 die Mitteilung, dass die königliche Bauinspektion Würzburg den Maler Peter Geist aus Würzburg als vollkommen geeignet hielt, die Restaurierung der Gemälde vorzunehmen. Peter Geist hat diese Restaurierungen wohl aus durchgeführt. In der Kapelle zu Seligenstadt hat sich ein gutes Gemälde von ihm, „Jesus als guter Hirte“, erhalten.
1852 sollten Kirche und Turm auch außen renoviert werden. Diese Kirchenrenovierung und Vergrößerung der Empore ging nicht ohne Streit, ohne gegenseitige schwere Beschuldigungen zwischen Pfarrer Dreisch und zweier Bürgermeister zu Ende. 1855 kam es zum Prozess. Pfarrer Dreisch verließ Prosselsheim 1856 nach zehnjähriger Tätigkeit. 1860 starb er als Pfarrer von Astheim.
Siehe auch
Quellen und Literatur
- Christine Demel: 1250 Jahre Prosselsheim mit Seligenstadt und Püssensheim. Selbstverlag Gemeinde Prosselsheim 1992, S. 168
- Schematismus der Diözese Würzburg, Ausgabe 1849, S. 27