Philipp Graf von Lerchenfeld

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Porträt von Philipp Graf von Lerchenfeld in der Präsidentengalerie der Regierung von Unterfranken (Hauptgebäude, Würzburg)

Philipp Graf von Lerchenfeld (* 30. Mai 1785 in München; † 1854 ebenda) war Regierungspräsident von Unterfranken in der Zeit von 1838 bis 1840.

Familiäre Zusammenhänge

Seit 1815 war er mit Therese Gräfin von Lodron-Haag (1785-1845) verheiratet. Am neuen Wohnort gebar sie die fünf Kinder Max (1815-1816), Max (1817-1852), August (1818-1819), Caroline (1820-1840) und Maria Theresia (1821-1822).

Leben und Wirken

Nachdem Philipp Graf von Lerchenfeld in München das Wilhelminum und die Pagerie besucht hatte, absolvierte er von 1804 bis 1808 ein Studium der Rechtswissenschaften an der Landesuniversität in Landshut. Die anschließende Karriere mit einem Kanzleiakzess beim Generalkommissariat in München. Bereits im Frühjahr 1809 gelangte er an das Generalkommissariat nach Innsbruck, wo sein Handeln erstmals greifbar wird.

Den Kanzleiakzess setzte er 1810, ebenfalls am Generalkommissariat, nun aber in Salzburg fort, ehe er erneut nach München zurückkehrte, um dort ab 1811 den Ratsakzess an derjenigen Stelle aufzunehmen, wo er drei Jahre zuvor seine Karriere begonnen hatte. Nachdem ihn König Maximilian I. Joseph von Bayern 1813 damit betraut hatte, einen Teil der neu zu schaffenden Landwehr auszuheben, wurde er an das königliche Stadtgericht nach Regensburg versetzt. Dort war er für etwas mehr als ein Jahr als Ratsassessor tätig, ehe man ihn 1814 erstmals auf einen bezahlten Posten versetzte.

Als Landrichter in Scheßlitz – eine Stelle, für die sich der Graf gar nicht beworben hatte – verdiente er jährlich 1.650 Gulden inklusive aller sonstigen Zuschläge.

Lerchenfelds Aufgabenprofil während seiner Tätigkeit im Obermainkreis deckte sich mit der zweiten Stelle als Landrichter, diesmal jedoch in Erding. 1832, das heißt nach 18 Jahren Dienstzeit auf dem gleichen Posten, bat er König Ludwig I. von Bayern in einem zehnseitigen Brief um eine angemessene Beförderung. Dieser kam dem Wunsch umgehend nach und noch im selben Jahr wurde Lerchenfeld Regierungsrat an der Behörde, an der er bereits 1808 tätig war: dem Generalkommissariat des Isarkreises.

Regierungspräsident in Unterfranken

Dort, also erneut in München, wurde er 1837 zum Regierungsdirektor befördert, ehe er 1838 auf das oberste Amt innerhalb einer solchen Mittelbehörde versetzt wurde, nämlich den Posten des Regierungspräsidenten von Unterfranken und Aschaffenburg. Nach nicht einmal drei Jahren wurde er 1840 von Ludwig I. von Bayern jedoch erneut wegberufen, diesmal an das Appellationsgericht von Oberbayern in Freising, dem er als Präsident vorstehen sollte.

Die damit verbundene Reduktion seines Gesamtgehalts um 1.000 Gulden (statt 4.800 nur noch 3.800 Gulden Jahresgehalt) jährlich veranlassten den Juristen dazu, einen Prozess gegen den königlichen Fiskus einzuleiten, den er trotz Rückbezug auf die entscheidenden Rechtstexte verlor.

1843 trat er in den Ruhestand und zog zurück in die Landeshauptstadt, konkret an den Odeonsplatz 1.

Letzte Ruhestätte

Zwei Jahre später verstarb seine Frau, weitere sieben Jahre später sein letztes Kind und 1854 schließlich er selbst. Beigesetzt wurden alle Angehörigen auf dem Münchner Südfriedhof. Mit Lerchenfelds Neffen Alfons erlosch die gräfliche Linie Lerchenfeld-Brennberg nach 23 Generationen im Mannesstamm.

Siehe auch

Quellen und Literatur

  • Riccardo Altieri: Philipp Graf von Lerchenfeld (1785-1854). Regierungspräsident von Unterfranken. Verlag Dr. Kovač, Hamburg 2017. ISBN: 9783830094234

Weblinks

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