Naturdenkmal Steinbruch Kühruh (Kirchheim)
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Der Steinbruch Kühruh ist ein Naturdenkmal in der Gemarkung der Gemeinde Kirchheim.
Lage
Das Naturdenkmal des Steinbruchs Kühruh befindet sich in der Flurlage „Finstere Kammer“ nordwestlich der Gemeinde Kirchheim, westlich eines Feldweges Richtung Sellenbergerhof. Das Schutzgebiet umfasst eine Teilfäche der Flurnummer 2015 mit einer Fläche von etwa 0,21 ha inmitten eines Steinbruchgeländes. [1] Steile Abbruchkanten machen das Gelände teilweise unzugänglich und deuten auf eine frühere Nuzung als Steinbruch hin. Der Steinbruch Kühruh liegt in der westlichen Teilfläche des FFH-Gebiets Steinbrüche nördlich Kirchheim.
Schutzzweck
„Der Steinbruch Kühruh ist als flächenhaftes Naturdenkmal zu schützen, da seine Erhaltung wegen der ökologischen Bedeutung im öffentlichen Interesse liegt (Feuchtgebiet als Brut- und Lebensraum für Lurche und Kriechtiere, z. B. Gelbbauchunke und Ringelnatter).“ Die Verordnung trat am 11. August 1982 in Kraft.