Michael Hermann
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Michael Hermann (* um 1545 in Hopferstadt; † 12. Juni 1600 in Würzburg) war Scholaster im Stift Neumünster.
Geistliche Laufbahn
Erste Studien führten ihn an die Universität Dillingen, wo er am 15. September 1564 als Student registriert wurde. Nach seiner Rückkehr nach Würzburg erhielt er am 2. Oktober 1571 ein Kanonikat [1] im Kollegiatstift Neumünster und trat gleichzeitig der Stiftsbruderschaft bei. Zu seiner finanziellen Absicherung sprach ihm das Stiftskapitel eine halbe Pfründe zu und beurlaubte ihn gleichzeitig für zwei Jahre Theologiestudium an der Universität Köln. Michael Hermann legte am 23. Dezember 1574 und am 23. März 1577 Nachweise über das dort erfolgreich absolvierte Studium vor. Nach seiner Rückkehr nach Würzburg gewährte ihm das Kapitel von Neumünster am 16. April 1577 eine volle Pfründe.
Am 21. September 1577 wurde Michael Hermann zum Diakon geweiht und am 21. Dezember 1577 zum Kapitular von Neumünster ernannt und erhielt am 16. Dezember 1580 das Stimmrecht im Kapitel verliehen. Am 16. Juli 1594 wurde er als Nachfolger von Hieronymus Ganzhorn zum Scholaster des Stifts gewählt.
Siehe auch
Quellen und Literatur
- Joachim Braun: Katholische Geistliche und Ordensangehörige aus Hopferstadt. In: Hopferstadt - Ein Dorf im Ochsenfurter Gau. Hrsg.: Katholische Kirchenstiftung Hopferstadt, Vier Türme Verlag, Münsterschwarzach 2006, S. 281 [2]
- Alfred Wendehorst: Das Stift Neumünster in Würzburg. Germania Sacra NF 26: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz. Das Bistum Würzburg 4. de Gruyter, Berlin/New York 1989, ISBN: 3-11-012057-7, S. 391 (Germania Sacra Online)
Erläuterungen und Hinweise
- ↑ Ein Kanonikat ist das Amt eines Kanonikers oder Chorherrn in einem Domkapitel oder in einem Stiftskapitel, das meist mit einer Pfründe verbunden ist.
- ↑ Die Chronik von Hopferstadt „Hopferstadt - Ein Dorf im Ochsenfurter Gau“ kann über das Pfarrbüro der Pfarreiengemeinschaft Tückelhausen käuflich erworben werden.