Maximilian Emanuel von Lerchenfeld
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Maximilian Emanuel Freiherr von Lerchenfeld (* 16. November 1778 in Ingolstadt; † 14. Oktober 1843 in Schloss Heinersreuth in Presseck/Ofr.) war bayerischer Finanzminister, großherzoglicher Hofkommissar in Würzburg, Gesandter beim Bundestag in Frankfurt und Wien.
Regierungspräsident
Freiherr von Lerchenfeld war zunächst von 1808 bis 1809 Regierungspräsident von Mittelfranken.
Großherzoglicher Hofkommissar
Im Sommer 1814 übernahm er als Hofkommissar die Verwaltung im Großherzogtum Würzburg. Dort ordnete er das würzburgische Staatsschuldenwesen und verhinderte eine Verschmelzung desselben mit dem bayerischen Staatsschuldenwesen.
Bayerischer Finanzminister
1817 trat Maximilian Emanuel als Finanzminister in das nach Maximilian von Montgelas neu gebildete Finanzministerium, dessen neue Aufgaben die Ausarbeitung der Verfassung, der Abschluss des Konkordats, die Schaffung einer neuen Verwaltungsorganisation und die Ordnung der unklaren Finanzverhältnisse, sein sollten. Er hatte einen wesentlichen Anteil an der Ausarbeitung der im Mai 1818 erlassenen Verfassung und wirkte dabei an deren liberalem Ausbau mit. Nach dem Tod von König Maximilian I. Joseph von Bayern wurde er aus dem Ministerium entlassen und wurde zum Bundestagsgesandten in Frankfurt am Main ernannt und blieb dort bis 1833. Im Mai 1833 erhielt er noch einmal die Leitung des Finanzministeriums und es gelang ihm, das Gesetz über die permanente Zivilliste des Königs sowie die Bewilligung der Gelder für den Bau der Landesfestung Ingolstadt bei den Ständen durchzusetzen. Zum 31. Dezember 1834 trat er von seinem Amt zurück und wurde iplomatischer Gesandter in Wien. 1842 wurde er auf eigenen Wunsch wieder nach Frankfurt an den Bundestag versetzt.