Lutzen- und Westrothengraben (Theilheim)
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Der Lutzen- und Westrothengraben ist ein Geländeeinschnitt an der Gemarkungsgrenze zwischen den Gemeinden Theilheim und Randersacker im Landkreis Würzburg, der als Landschaftsbestandteil geschützt ist.
Lage
Der Lutzengraben liegt nördlich der Staatsstraße 2272 zwischen dem Randersackerer Marsberg und dem Theilheimer Neuberg und entwässert in den Jakobsbach. Der Westrothengraben schließt sich am nördlichen Ende des Lutzengrabens an und verläuft nach Nordosten in Richtung Gieshügler Höhe.
Naturschutz
Das Areal mit einer Fläche von etwa 6 Hektar und einer Länge von etwa 1,1 km wurde am 17. Oktober 1984 als geschützter Landschaftsbestandteil unter der Bezeichnung „Lutzen- und Westrothengraben“ ausgewiesen. [1] Das Gebiet trägt die Nummer LB031.
„Zweck des geschützten Landschaftsbestandteiles ist es, den Geländeeinschnitt im Interesse des Naturhaushaltes, insbesondere der Tier- und Pflanzenwelt, zu erhalten.
- Das Gebiet ist mit dem Gehölzbewuchs ein wichtiger Lebensraum für Vögel (auch seltene Arten, z. B: Neuntöter, Nachtigall, Goldammer). In der feuchten Talsohle leben Kleintierarten wie z. B. Eidechsen, Blindschleichen, Feuersalamander, Schlingnatter.
- Es sind besondere Pflanzenvorkommen vorhanden, z. B. Orchideen, Küchenschelle, duftende Schlüsselblume u a.“
Das Gebiet wurde am 11. August 1997 unter der Biotopnummer 6226-0061 mit dem Hauptbiotoptyp „naturnahe mesophile Gebüsche“ kartiert.
Bildergalerie
Lutzengraben mit Blick auf die Weinlage Randersackerer Marsberg
Siehe auch
- Geschützte Landschaftsbestandteile in Stadt und Landkreis Würzburg
- Theilheim
- Randersacker
- Randersackerer Marsberg