Heinrich Wolfgang Geyer von Giebelstadt
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Heinrich Wolfgang Geyer von Giebelstadt († 24. August 1708) war Reichsgraf und letzter männliche Nachkomme aus dem Geschlecht der Geyer von Giebelstadt.
Leben und Wirken
Am 14. Mai 1685 wurde Heinrich Wolfgang von Kaiser Leopold I. in den Reichsgrafenstand erhoben. Lange hatte sich die fränkische Reichsritterschaft am kaiserlichen Hof gegen die Aufnahme gewehrt und versucht dagegen Einspruch zu erheben, aber 1689 wurde der Reichsgrafenstand bestätigt. 1693 erfolgte auf dem Kreistag zu Nürnberg seine Aufnahme mit Sitz und Stimme in das fränkische Reichsgrafenkollegium.
Ende des Adelsgeschlechts
Mit seinem Tod 1708 erlosch das Geschlecht der Geyer von Giebelstadt im Mannesstamm. Erbe der Reichsgrafschaft mit Giebelstadt, Ingolstadt, Reinsbronn, Goldbach und alle seine Erbgüter wurde König Friedrich Wilhelm I., nachdem Graf Heinrich Wolfgang am 30. April 1696 und am 14. April 1704 mit dem ihm einen Schutz- und Nachfolgevertrag abgeschlossen hatte. Nach dem Tod des letzten Geyer von Giebelstadt fiel der gesamte Geyersche Besitz an das Königreich Preußen.
Siehe auch
Literatur
- Friedrich Wencker-Wildberg, Wie Florian Geyer starb, in: Ins Land der Franken fahren - Ein Heimatbuch in Wort und Bild, 5. Band, Mainpresse-Verlag, Würzburg 1961, S. 34-36.
Weblinks
Quellen
- Ulrich Wagner (Hrsg.): Geschichte der Stadt Würzburg - Vom Bauernkrieg 1525 bis zum Übergang an das Königreich Bayern 1814, Band 2, Konrad Theiss Verlag, Stuttgart 2001, S. 774 ff.