Halbtrockenrasen zwischen Alleeweg und Seeweg (Höchberg)

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Halbtrockenrasen zwischen Alleeweg und Seeweg (Höchberg)
Halbtrockenrasen zwischen Alleeweg und Seeweg (Höchberg) Ostecke

Der Halbtrockenrasen zwischen Alleeweg und Seeweg ist ein geschützter Landschaftsbestandteil in der Gemarkung Höchberg im Landkreis Würzburg.

Lage

Der Halbtrockenrasen liegt am östlichen Ende von Alleeweg und Seeweg im Höchberger Ortsteil Hexenbruch.

Schutzstatus

Das Areal ist seit dem 29. Juni 1988 als geschützter Landschaftsbestandteil im Landkreis Würzburg mit einer Fläche von ca. 1,25 Hektar mit der Bezeichnung „Halbtrockenrasen zwischen Alleeweg und Seeweg“ ausgewiesen und trägt die Nummer LB018. „Zweck des geschützten Landschaftsbestandteiles ist es, das Gebiet im Interesse des Naturhaushaltes, insbesondere wegen der Tier- und Pflanzenwelt, sowie zur Belebung des Landschaftsbildes zu erhalten. Der Landschaftsbestandteil besteht aus einem Halbtrockenrasen, der entlang des Alleeweges von einer mehrere Meter breiten Hecke eingesäumt wird. Die Fläche ist infolge ihrer räumlichen Lage Rückzugsgebiet für heimische Pflanzen- und Tierarten. Der Halbtrockenrasen stellt ein Trockenbiotop nach Art. 6 d BayNatSchG [1] dar.“ [2]

Die Biotopkartierung vom 30. September 1997 (Nr. 6225-0037) stellt als Hauptbiotoptyp „Magere Altgrasbestände und Grünlandbrache“ fest.

Der geschützte Landschaftsbestandteil besteht aus dem Halbtrockenrasen im Südosten und einem kleinen Laubwald mit verbuschtem Streuobst im Nordwesten. Die Fläche ist infolge der räumlichen Lage Rückzugsgebiet für heimische Pflanzen- und Tierarten und stellt als Halbtrockenrasen ein wertvolles Trockenbiotop nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz dar. Viele Jahre fand keine Nutzung und Pflege des Grundstücks statt, so dass es zwischenzeitlich stark verbuschte. Der Lebensraum für seltene Tiere und Pflanzen offener Bereiche (Magerrasen und Wiesen) war dadurch in großen Teilen verlorengegangen. Auf Anregung der Ortsgruppe Höchberg des Bund Naturschutz führte der Landschaftspflegeverband Würzburg im Jahr 2011 eine Entbuschung als umfangreiche Erstmaßnahme durch. Durch regelmäßige Mahd hält der Landschaftspflegeverband die Flächen weiterhin offen. Dadurch kann der Lebensraum für eine artenreiche Tier- und Pflanzenwelt erhalten werden.

Siehe auch

Quellen und Weblinks

Erläuterungen und Einzelnachweise

  1. Bayerisches Naturschutzgesetz: Gesetzlich geschützte Biotope (ab 1998 Art. 13e, seit 2011 Art. 23)
  2. Amtsblatt des Landkreises Würzburg vom 28. Juni 1988, S. 131 f.

Kartenausschnitt

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