Friedrich Fischer
Dr. Friedrich Fischer (* um 1464 in Heidingsfeld; † vor 13. September 1529 in Königsberg/Ostpreussen) war Jurist, Humanist und Kantor am Stift Neumünster.
Leben und Wirken
Fischer wird erstmals 1482 als Student der Universität Leipzig erwähnt.
Am 30. April 1493 geht er nach Würzburg, wo er Chorherr im Neumünster wurde und vom 17. Juli 1503 bis 14. März 1514 als Stiftskantor wirkte. Zwischen 1496 und 1514 wird er als Unterpropst genannt. Danach ist er in den Matrikeln der Universität Wittenberg zu finden, wo er sich als Canonicus Herbipolensis eingetragen hatte. 1517 war er in Bologna und Anfang 1518 wieder in Würzburg, wo er eine Kanzlei eröffnete und 1523 Elisabeth Ernst aus Frankfurt am Main heiratete. Da er als geweihter Diakon dem Zölibat unterlag, hatte er offen das Kirchenrecht gebrochen. Am 1. Juni 1523 ließ Fürstbischof Konrad II. von Thüngen ihn und seine Lebenspartnerin verhaften und auf der Festung Marienberg inhaftieren. Da sich die Familie des Geistlichen erfolgreich beim Nürnberger Reichsregiment [1] beschwert hatte, endete am 27. August 1523 der kanonische Prozess mit dem offiziellen Verlust von Amt und Pfründe und der Ausweisung des Geistlichen aus dem Hochstift Würzburg.
Über Nürnberg, gelangte er 1524 an den Hof von Markgraf Albrecht von Brandenburg, wo er als Kanzler zu Einfluss und Ansehen gelangte und nach Ostpreußen übersiedelte.
Siehe auch
Literatur
- Theodor Muther: Fischer, Friedrich. In: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 7 (1878), S. 63–65 (Onlinefassung)
Quellen
- Alfred Wendehorst: Das Stift Neumünster in Würzburg. Germania Sacra NF 26: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz. Das Bistum Würzburg 4. de Gruyter, Berlin/New York 1989, ISBN 3-11-012057-7, S. 435 ff. (Germania Sacra Online)