Dietmar Willoweit

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Dietmar Willoweit im Jahr 2015 bei einem Vortrag auf der Herbsttagung des Konstanzer Arbeitskreises für mittelalterliche Geschichte

Prof. Dr. Dr. h.c. Dietmar Willoweit (* 17. Juli 1936 in Memel/Klaipeda; † 24. April 2023 in Würzburg) war Rechtswissenschaftler, Rechtshistoriker und 20 Jahre lang Juraprofessor an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg.

Leben und Wirken

Willoweit besuchte in den Jahren von 1942 bis 1956 die Schulen in Memel/Klaipeda (Litauen), seit 1944 in Berggießhübel (Sachsen), Welsleben (Sachsen-Anhalt), Schönebeck/Elbe und seit 1948 in Aschaffenburg. Nach dem Abitur studierte er ab 1956 Rechtswissenschaft und Philosophie an den Universitäten Freiburg und Heidelberg. Sein 1. Juristisches Staatsexamen absolvierte er in Heidelberg und war danach als Rechtsreferendar in Würzburg tätig. Nach seinem 2. Juristischen Staatsexamen 1965 in Bayern promovierte er 1966 zum Dr. jur. in Heidelberg bei Siegfried Reicke. Von 1965 bis 1966 arbeitete er bei der Deutschen Bank Würzburg/Frankfurt und hatte daneben eine Tätigkeit als Rechtsanwalt. Nachdem Willoweit von 1967 bis 1971 als wissenschaftlicher Assistent an der Juristischen Fakultät Heidelberg bei Götz Landwehr angestellt war, habilitierte er sich 1971 ebendort für die Fächer Deutsche Rechtsgeschichte, Bürgerliches Recht und Kirchenrecht. 1974 nahm Willoweit einen Ruf auf einen Lehrstuhl als ordentlicher Professor an der Juristischen Fakultät der Freien Universität Berlin an, 1979 wechselte er an die Juristische Fakultät der Universität Tübingen.

Professor in Würzburg

Von 1984 bis zu seiner Emeritierung 2004 war Willoweit Inhaber des Lehrstuhls für Deutsche Rechtsgeschichte, Bürgerliches Recht und Kirchenrecht an der Universität Würzburg. Fünf Jahre lang war er parallel dazu Präsident der Bayerischen Akademie der Wissenschaften.

Forschungsgebiete

Den wissenschaftlichen Schwerpunkt von Willoweits Forschungen bilden Untersuchungen zum Einfluss des Rechtsdenkens auf die Prozesse der Staatsbildung seit dem hohen Mittelalter und verwandte Problemfelder. Dazu gehören die Herausbildung eines öffentlichen Strafrechts im Spätmittelalter und der frühen Neuzeit oder die Rechtsstellung der Juden im Mittelalter.

Zu seinen Forschungsgebieten gehörten auch alle Epochen deutscher Verfassungsgeschichte und der Geschichte der Jurisprudenz. Einige seiner Arbeiten thematisieren das Verhältnis Deutschlands zu seinen östlichen Nachbarn in älterer und neuerer Zeit.

Veröffentlichungen

Seine 2009 in sechster Auflage erschienene „Deutsche Verfassungsgeschichte“ wurde unter Anderem ins Japanische übersetzt. Zu den Handbüchern der Deutschen Verwaltungsgeschichte und der Germania Judaica sowie zum Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte hat er wichtige Beiträge beigesteuert.

Ehrungen und Auszeichnungen (Auswahl)

Siehe auch

Weblinks

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