Ambrosius von Gumppenberg
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Ambrosius von Gumppenberg (* um 1501; † 4. September 1574 in Eichstätt) war Domherr in Würzburg.
Geistliche Laufbahn
Ambrosius ging 1524 nach Rom und wird dort Prokurator am päpstlichen Gerichtshof und anderer päpstlicher Stellen. Von Kaiser Karl V. wird er zum Sachwalter und Prokurator der Deuschen Nation ernannt. Am 3. Oktober 1531 wird er Domizellar am Würzburger Domstift, lebt aber weiterhin in Rom. 1549 wir der Mitglied im Domkapitel nachdem er bereits Domherr in Basel, Eichstätt, Augsburg und Freising gewesen war. Durch die Gunst von Fürstbischof Melchior Zobel von Giebelstadt überspringt er zehn Domizellare bei seiner Berufung und erregt den Neid des gesamten Kapitels. Ein heftiger Streit entbrannte gegen Daniel Stiebar von Buttenheim, was zu seiner mehrjährigen Exkommunikation führt. Trotzdem wurde er 1561 Dompropst in Eichstätt und wird erst 1573 von der Exkommunikation losgesprochen, ein Jahr vor seinem Tod.
Ehrungen und Auszeichnungen
Siehe auch
Literatur
- Heinzjürgen N. Reuschling: Die Regierung des Hochstifts Würzburg 1495-1642. Echter Verlag, Würzburg 1984, S. 455 f., ISBN: 3-429-00804-2