Albrecht Siedler

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Bischöflicher Finanzdirektor Albrecht Siedler

Albrecht Siedler (* 1960 in Würzburg) ist Leiter der Hauptabteilung VII (Bischöfliche Finanzkammer) des Bischöflichen Ordinariats im Bistum Würzburg.

Leben und Wirken

Albrecht Siedler wurde 1960 in Würzburg geboren und stammt aus Rottendorf. Nach dem Abitur am Riemenschneider-Gymnasium im Jahre 1978 und dem Wehrdienst begann er 1980 mit dem Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg, das er 1985 mit einem Prädikatsexamen abschloss. Danach war er zunächst beim Bayerischen Raiffeisenverband sowie beim Studentenwerk Würzburg beschäftigt, ehe er von 1990 bis 1994 bei FAG Kugelfischer in Schweinfurt tätig war. 1995 wechselte Siedler zum Echter Verlag in Würzburg und wurde 1996 Geschäftsführer.

Ab 2001 war er stellvertretender Bischöflicher Finanzdirektor in Würzburg. Am 1. Juli 2010 erfolgte seine Ernennung zum Bischöflicher Finanzdirektor und Leiter der Bischöflichen Finanzkammer Würzburg. Albrecht Siedler folgte in der Aufgabe dem bisherigen Bischöflichen Finanzdirektor Dr. Adolf Bauer nach, der zum 31. Mai 2010 in den Ruhestand trat.

Ämter und Titel

  • Finanzdirektor
  • Hauptabteilungsleiter der Hauptabteilung VII: Bischöfliche Finanzkammer
  • Vorsitzender im Verwaltungsausschusses des Theklawerks als Direktor der Bischöflichen Finanzkammer
  • Vorsitzender im Verwaltungsausschuss der Emeritenanstalt der Diözese Würzburg als Direktor der Bischöflichen Finanzkammer
  • Stellvertretender Vorsitzender des Diözesan-Steuerausschusses Diözesansteuerausschuss
  • Kassier des Würzburger Diözesangeschichtsvereins
  • Berater des Regens für Fragen der Vermögensverwaltung nach can. 1280 CIC [1]
  • Dienstgebervertreter der Schlichtungsstelle für die Diözese Würzburg nach ABD [2]
  • Dienstgebervertreter der Einigungsstelle für der Diözese Würzburg nach MAVO [3]
  • Mitglied im Allgemeinen Geistlichen Rat
  • Leitung von (Stiftungs-)Fonds der Diözese Würzburg (KöR.) Solidaritätsfonds Arbeitslose

Hinweise und Erläuterungen

  1. can. 1280 CIC: „Jedwede juristische Person muß ihren Vermögensverwaltungsrat haben oder wenigstens zwei Ratgeber, welche dem Verwalter nach Maßgabe der Statuten bei der Erfüllung seiner Aufgabe helfen.“ Siehe hierzu auch Codex Iuris Canonici online [1]
  2. ABD = Arbeitsvertragsrecht der Bayerischen (Erz-)Diözesen. Siehe hierzu auch ABD online [2]
  3. MAVO = Mitarbeitervertretungsordnung

Weblinks

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